Posten im Altertum. 747
von Ort zu Ort. Viel älter ist der Gebrauch brieflicher Mitteilungen; hat man doch in
Ägypten unter Ruine» Briefe aufgefunden, die ans dem 15. Jahrhundert v. Chr.
herrührten und auf Thontafeln mit babylonischer Keilschrift geschrieben waren; bekannt
ist ferner aus der Bibel (II. Buch Samnelis 11, 14) der Uriasbrief, den König David
an Joab schrieb; auch Homer erlvähnt einen Brief, und Sappho dichtete im 7. Jahr
hundert (v. Chr.) ein Rätsel, dessen Auflösung wir dem Leser überlassen:
Es gibt ein Wesen, dessen zarte Brut Zu allen Menschen, die sie hören sollen,
Im falt'gen Kleide seiner Mutter ruht; Bon Land zu Land und durch der Wogen Grollen,
lind sind die Kleinen auch der Stimme bar, Selbst der Entfernteste vernimmt sie noch;
Dringt ihre Sprache dennoch wunderbar Er hört sie nicht, und er versteht sie doch.
Von den späteren Griechen und Römern haben wir ganze Briefsammlungen in ge
bundener und ungebundener Rede, die in jeder Beziehung den schönsten Erzeugnissen der
klassischen Litteratur beigezählt tverden. Die äußere Form der Briefe war sehr verschieden.
In ältester Zeit beschrieb man Thon- oder Holztafeln und Lammfelle, während man später
meist kunstreich ans Papyros-
rohr verfertigtes, zartes ägypti-
ches Papier benutzte, selbiges
parfümierte, zierlich zusammen
rollte, mit seidenen Bändern
umwand und diese mit Siegel-
tvachs und gestochenen Pet
schaften oder Ringen schloß.
Ähnlich den persischen wa
ren auch die alten römischen
Posteinrichtungen. Schon unter
der Republik mußten die in den
Provinzen reisenden Beamten
von den Bewohnern nach ge
setzlichen Bestimmungen ver
pflegt und mit Vorspann weiter
befördert werden. Ebenso ver
schmähten die Senatoren nicht,
mit Freipässen, die mehrere
Jahre gültig waren, kostenfrei 765. Komischer Eilbote,
zu reisen. Cäsar bediente sich
immer, wenn er sich znm Heere begab, einer Tag und Nacht fahrenden Kalesche, deren
Vorspann ihm gratis geleistet wurde. In den Provinzen unterhielten die Statthalter
Ordonnanzen und Eilboten sowohl für ihre amtlichen Berichte als auch für Privat
briefe. Nach dem Falle der Republik wendete der Kaiser Augustus der Vervoll
kommnung der postalischen Einrichtungen, welche nunmehr „cursus publicus“ genannt
wurden, seine besondere Aufmerksamkeit zu, weil ihm dieselben zur Beherrschung des
großen, weiten Weltreiches außerordentliche Dienste leisteten. Er führte an den Haupt
punkten des Reichs auf Kosten der Provinzen Fahrposten ein, durch deren Vermittelung
er seine Befehle und Anweisungen entweder schriftlich oder durch geeignete Personen
mit großer Schnelligkeit bis an die äußersten Grenzen des Reichs gelangen lassen
konnte, und die ihm zugleich dazu dienten, von wichtigen Vorfällen und Ereignissen in
den Provinzen und den angrenzenden Ländern in kürzester Frist Kenntnis zu erhalten.
Der kaiserliche Postdienst war so gut geregelt, daß Augustus Nachrichten aus Kleinasien
in zwanzig, aus Parma in fünf Tagen empfing. Zu bemerken ist hierbei jedoch, daß, wie
schon oben erwähnt, alle diese Einrichtungen lediglich zu Regierungszwecken hervorgerufen
und unterhalten wurden, und daß für den Privatverkehr davon kein Gebrauch gemacht
werden konnte. Zur Übermittelung privater Nachrichten und Sendungen mußte man
daher, wenn sich dazu keine andere Gelegenheit darbot, besondere Boten verwenden. So
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