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oft verbreiteten Lobpreisungen philanthropischer Kapita-
listen entlehnt. Seit der Zeit hat man den Gedanken noch
so weit verbessert, daß man die Eigenschaft eines Verwalter-
amtes fallen ließ und das Dogma auf ein Gottesgnadentum
beschränkte.
Als E. H. Harriman vor einigen Jahren seine ungeheuren
Betrügereien ausführte, behauptete sein — nebenbei
bemerkt, sehr berühmter — juristischer Vertreter, daß
„Harriman sich in einer geheiligten Sphäre bewege, in
die: keinem von uns gestattet sei, einzutreten“. Und
kürzlich, am 23. November 1912, bei der gerichtlichen
Verhandlung in dem von der Regierung der Vereinigten
Staaten zur Auflösung des Mähmaschinen-Trusts einge-
schlagenen Verfahren, wurde ein von E. N. Wood, dem
Sekretär der internationalen Mähmaschinen-Gesellschaft,
stammender Brief vorgebracht, in dem Wood geschrieben
hatte, daß die Bildung des Trusts sich „in Übereinstimmung
mit der göttlichen Weltordnung“‘“ befände.
In einem orthodoxen, religiösen Zeitalter hätte man diesen
weitgehenden Ansprüchen auf göttliches Recht unter den
Abergläubischen und Unwissenden mit einiger Wirkung
Nachdruck verleihen können. Aber in dieser bilderstür-
menden, rationalistischen Zeit sind sie mit unbändigem
Gelächter aufgenommen worden. In einer Periode, in der
man das Gottesgnadentum der Könige nicht ernsthaft
nimmt, kann man nicht wohl den Geldkönigen das zu-
gestehen, was man den erblichen Königen verweigert.
Nur wenn man die unerträglichen Bedingungen, unter
denen das amerikanische Proletariat zu leben gezwungen
ist und den leidenschaftlichen Geist des Grolls und der Em-
pörung kennt, der in großen Kreisen desselben in der "Tiefe
glimmt und immer höher anschwillt, versteht man, warum
die großen Magnaten, nachdem sie alle andern Methoden
versucht haben, sich als auserwählte Statthalter der Gottheit
erklären, in einem letzten verzweifelten Versuch, den Ver-
stand und den Arm des Proletariats zu lähmen, indem
sie für ihre Person und ihren Reichtum religiöse Ehrfurcht
anrufen.