Object: Documenti ispano-genovesi dell'Archivio di Simancas

Finfiluß der politischen Umwälzung aber auch im wesent- 
lichen erschöpft — die Sozialisierungstendenzen. 
die nach der Lehre von Marx auf Ueberführung des Eigen- 
tums an den Produktionsmitteln in die (jemeinwirtschaft ge- 
richtet waren. Man sieht die Sachlage hiernach im ganzen 
richtiger, wenn man das KWG, — für das die Vorarbeiten 
übrigens bereits im Frühjahr 1918 aufgenommen wurden -— 
mehr als evolutionäre wie als revolutionäre 
Erscheinung betrachtet; mit andern Worten: wenn man bei 
der Kritik der kohlenwirtschaiftlichen Regelung . nicht von 
der Vorstellung einer freien Wirtschaft als Gegenbild aus- 
geht. 
Es ist von. bleibender Bedeutung, daß seinerzeit beim 
KWG. nach langen Meinungskämpfen der Politiker und 
Wirtschaiftler aus allen Lagern 
die ungeheure Gefahr des Experimentes vermieden 
wurde, inmitten der privatwirtschaftlichen ‚Umwelt 
eine „Vollsozialisierung‘‘ vorzunehmen, 
d. bh. die Enteignung und Uebernahme der Bergwerks- 
betriebe in die öffentliche Hand durchzuführen. Mit der ge- 
meinwirtschaftlichen Regelung ist man bekanntlich nicht direkt 
in die Betriebe der Werke, sondern in den Vertrie bihrer 
Erzeugnisse hineingegangen. Auch eine andere Ge- 
fahr wurde großenteils vermieden, die unter dem Eindruck 
der Kohlennot und der durch die Kriegszeit geförderten all- 
gemeinen Einstellung‘ der Bevölkerung auf die Gedanken 
der „Güterverteilung‘“ und der „Bedarf{is- 
deckung“ sehr nahe lag: Ausschaltung ‚des 
ireien Handels durch Einfügung von Koöhlenhandelsge- 
sellschaften in die gesetzliche Organisation, wie es noch im 
ersten Entwurf des Gesetzes geplant War. Der Handel ist 
nur durch Festlegung öffentlicher Preise, einheitliche Preis- 
grundlagen und dergleichen stärker gebunden worden. 
Endlich hat das Kohlenwirtschaftsgesetz die Mitwirkung der 
Arbeiter, Verbraucher und Händler auf die oberen Stufen der 
Organisation beschränkt, um die kohlenwirtschaft- 
lichen Fragen dort, losgelöst von örtlichen Sonderinteressen 
und betrieblichen Streitigkeiten. auf höherem Niveau 
behandeln zu können. 
Der Grundgedanke des KWG. war bekanntlich, gemein- 
wirtschaftliche Ziele mit privatwirtschaftlichen Mitteln zu 
erreichen, und zwar auf dem Boden der wirtschaftlichen 
Selbstverwaltung der beteiligten Kreise (Unternehmer, Ar- 
beiter, Verbraucher, Händler usw.), also eine Art gemein- 
wirtschaftlich beeinflußter, im übrigen aber durchaus privat- 
wirtschaftlicher „Planwirtschaft“ zu treiben, Wie eingangs 
gezeigt, gibt es in Deutschland bei realpolitischer Betrach- 
tung keine Alternatıve zwischen öffentlich beeinflußter und 
ireier Kohlenwirtschaft, sondern nur zwischen verschiedenen 
Arten und Graden der öffentlichen Beeinflussung. Gewiß 
kann man über deren Zweckmäßigkeit im einzelnen sehr 
verschiedener Meinung Sein. Mir erscheint jedenfalls, wie 
ich auch beim Kongreß der Internationalen Handelskammer 
in Amsterdam ausgeführt habe, das amerikanische System, 
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