Finfiluß der politischen Umwälzung aber auch im wesent-
lichen erschöpft — die Sozialisierungstendenzen.
die nach der Lehre von Marx auf Ueberführung des Eigen-
tums an den Produktionsmitteln in die (jemeinwirtschaft ge-
richtet waren. Man sieht die Sachlage hiernach im ganzen
richtiger, wenn man das KWG, — für das die Vorarbeiten
übrigens bereits im Frühjahr 1918 aufgenommen wurden -—
mehr als evolutionäre wie als revolutionäre
Erscheinung betrachtet; mit andern Worten: wenn man bei
der Kritik der kohlenwirtschaiftlichen Regelung . nicht von
der Vorstellung einer freien Wirtschaft als Gegenbild aus-
geht.
Es ist von. bleibender Bedeutung, daß seinerzeit beim
KWG. nach langen Meinungskämpfen der Politiker und
Wirtschaiftler aus allen Lagern
die ungeheure Gefahr des Experimentes vermieden
wurde, inmitten der privatwirtschaftlichen ‚Umwelt
eine „Vollsozialisierung‘‘ vorzunehmen,
d. bh. die Enteignung und Uebernahme der Bergwerks-
betriebe in die öffentliche Hand durchzuführen. Mit der ge-
meinwirtschaftlichen Regelung ist man bekanntlich nicht direkt
in die Betriebe der Werke, sondern in den Vertrie bihrer
Erzeugnisse hineingegangen. Auch eine andere Ge-
fahr wurde großenteils vermieden, die unter dem Eindruck
der Kohlennot und der durch die Kriegszeit geförderten all-
gemeinen Einstellung‘ der Bevölkerung auf die Gedanken
der „Güterverteilung‘“ und der „Bedarf{is-
deckung“ sehr nahe lag: Ausschaltung ‚des
ireien Handels durch Einfügung von Koöhlenhandelsge-
sellschaften in die gesetzliche Organisation, wie es noch im
ersten Entwurf des Gesetzes geplant War. Der Handel ist
nur durch Festlegung öffentlicher Preise, einheitliche Preis-
grundlagen und dergleichen stärker gebunden worden.
Endlich hat das Kohlenwirtschaftsgesetz die Mitwirkung der
Arbeiter, Verbraucher und Händler auf die oberen Stufen der
Organisation beschränkt, um die kohlenwirtschaft-
lichen Fragen dort, losgelöst von örtlichen Sonderinteressen
und betrieblichen Streitigkeiten. auf höherem Niveau
behandeln zu können.
Der Grundgedanke des KWG. war bekanntlich, gemein-
wirtschaftliche Ziele mit privatwirtschaftlichen Mitteln zu
erreichen, und zwar auf dem Boden der wirtschaftlichen
Selbstverwaltung der beteiligten Kreise (Unternehmer, Ar-
beiter, Verbraucher, Händler usw.), also eine Art gemein-
wirtschaftlich beeinflußter, im übrigen aber durchaus privat-
wirtschaftlicher „Planwirtschaft“ zu treiben, Wie eingangs
gezeigt, gibt es in Deutschland bei realpolitischer Betrach-
tung keine Alternatıve zwischen öffentlich beeinflußter und
ireier Kohlenwirtschaft, sondern nur zwischen verschiedenen
Arten und Graden der öffentlichen Beeinflussung. Gewiß
kann man über deren Zweckmäßigkeit im einzelnen sehr
verschiedener Meinung Sein. Mir erscheint jedenfalls, wie
ich auch beim Kongreß der Internationalen Handelskammer
in Amsterdam ausgeführt habe, das amerikanische System,
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