Villeroy & Boch, Mettlach.
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ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Schon im Jahre 1812 errichtete Pierre
Josef Boch in Septfontaines eine nach dem Schutzpatron der Töpfer ,,St. Antoniusbruder
schaft“ benannte Unterstützungskasse im Verein mit seinen Arbeitern, deren Rechte und
Pflichten durch gemeinsam vereinbarte Satzungen festgesetzt wurden. Sein Sohn, Jean
Francois Boch, führte die gleiche Einrichtung, auch St. Antoniusbruderschaft genannt,
in Mettlach im Jahre 1819 ein und Nicolas Villeroy gründete eine ähnliche Kasse in Waller
fangen im Jahre 1817.
Außer diesen schon vor Gründung der Firma errichteten drei Bruderschaftskassen
bestehen gegenwärtig noch in den Fabriken eine Anzahl freiwilliger Arbeiterunterstützungs
kassen, welche in ihren Leistungen sowohl als auch in den den Mitgliedern auferlegten
Pflichten den örtlichen Verhältnissen und dem beabsichtigten Zwecke entsprechend, recht
verschieden voneinander sind, nämlich
in der Terrakottafabrik in Merzig eine Arbeiterpensionskasse, gegründet 1887,
in der Kristallfabrik in Wadgassen ein Arbeiterverein (eingeschriebene Hilfskasse),
seit 1877,
in der Dresdener Steingutfabrik:
eine Unterstützungskasse für andauernd Kranke, gegründet 1886,
eine Witwen- und Waisenkasse, gegründet 1878,
eine Kranken- und Sterbekasse für die Angehörigen der Arbeiter und Beamten,
gegründet 1885.
Die Ziele aller dieser Vereinigungen, deren Satzungen im Laufe der Jahre den Ver
hältnissen und Bedürfnissen entsprechend ausgebildet und verbessert wurden, sind darauf
gerichtet, ihren Mitgliedern eine Sicherstellung für das Alter, in Krankheitsfällen und bei
eintretender Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, und zwar neben den den Arbeitern nach der
Reichsgesetzgebung in diesen Fällen gesetzlich zustehenden Unterstützungen. Sie be
willigen demnach:
1. freie ärztliche Behandlung,
2. freie Arznei und sonstige Heilmittel,
3. Geldunterstützungen bei Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit, teilweise für die Mit
glieder, teilweise für deren Angehörige,
4. Unterstützungen von Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen ein-
gezogenen Mitglieder,
5. Zuschüsse zu den Begräbniskosten der Mitglieder und deren Angehörigen,
6. Unterstützungen an Witwen und Waisen.
Die Mittel der Kassen werden aufgebracht aus Beiträgen der Mitglieder, Zuschüssen
der Firma in gleicher Höhe, Eintrittsgeldern, besondere Zuwendungen und Zinsen. Die
Bestimmungen über die Aufnahmebedingungen, die Höhe des Eintrittsgeldes und der Bei
träge, die Einteilung der Mitglieder in Klassen und die Leistungen der Kassen sind
verschieden.
Die Mettlacher Bruderschaft gewährt ihren Mitgliedern Krankenunterstützungen,
lebenslängliche Pensionen, Witwen- und Waisenunterstützungen, wozu noch die Unter
stützung der Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen einberufenen
Mitglieder, sowie Zuschüsse zu Begräbniskosten verstorbener Mitglieder kommen.
Die Bruderschaft in Wallerfangen gewährt ihren arbeitsunfähigen Mitgliedern lang
dauernde, in der Zeit aber beschränkte Geldunterstützungen, deren Witwen lebenslängliche
Pensionen und deren Waisen Erziehungsgelder; dazu kommen, wie bei Mettlach, Unter
stützungen an die Angehörigen der zum Militärdienst einberufenen Mitglieder, sowie Zu
schüsse zu den Begräbniskosten.
Die Bruderschaft in Septfontaines gewährt neben Krankengeldern lebenslängliche
Pensionen für Mitglieder und Unterstützungen für Witwen und Waisen derselben.