Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Villeroy & Boch, Mettlach. 
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ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Schon im Jahre 1812 errichtete Pierre 
Josef Boch in Septfontaines eine nach dem Schutzpatron der Töpfer ,,St. Antoniusbruder 
schaft“ benannte Unterstützungskasse im Verein mit seinen Arbeitern, deren Rechte und 
Pflichten durch gemeinsam vereinbarte Satzungen festgesetzt wurden. Sein Sohn, Jean 
Francois Boch, führte die gleiche Einrichtung, auch St. Antoniusbruderschaft genannt, 
in Mettlach im Jahre 1819 ein und Nicolas Villeroy gründete eine ähnliche Kasse in Waller 
fangen im Jahre 1817. 
Außer diesen schon vor Gründung der Firma errichteten drei Bruderschaftskassen 
bestehen gegenwärtig noch in den Fabriken eine Anzahl freiwilliger Arbeiterunterstützungs 
kassen, welche in ihren Leistungen sowohl als auch in den den Mitgliedern auferlegten 
Pflichten den örtlichen Verhältnissen und dem beabsichtigten Zwecke entsprechend, recht 
verschieden voneinander sind, nämlich 
in der Terrakottafabrik in Merzig eine Arbeiterpensionskasse, gegründet 1887, 
in der Kristallfabrik in Wadgassen ein Arbeiterverein (eingeschriebene Hilfskasse), 
seit 1877, 
in der Dresdener Steingutfabrik: 
eine Unterstützungskasse für andauernd Kranke, gegründet 1886, 
eine Witwen- und Waisenkasse, gegründet 1878, 
eine Kranken- und Sterbekasse für die Angehörigen der Arbeiter und Beamten, 
gegründet 1885. 
Die Ziele aller dieser Vereinigungen, deren Satzungen im Laufe der Jahre den Ver 
hältnissen und Bedürfnissen entsprechend ausgebildet und verbessert wurden, sind darauf 
gerichtet, ihren Mitgliedern eine Sicherstellung für das Alter, in Krankheitsfällen und bei 
eintretender Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, und zwar neben den den Arbeitern nach der 
Reichsgesetzgebung in diesen Fällen gesetzlich zustehenden Unterstützungen. Sie be 
willigen demnach: 
1. freie ärztliche Behandlung, 
2. freie Arznei und sonstige Heilmittel, 
3. Geldunterstützungen bei Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit, teilweise für die Mit 
glieder, teilweise für deren Angehörige, 
4. Unterstützungen von Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen ein- 
gezogenen Mitglieder, 
5. Zuschüsse zu den Begräbniskosten der Mitglieder und deren Angehörigen, 
6. Unterstützungen an Witwen und Waisen. 
Die Mittel der Kassen werden aufgebracht aus Beiträgen der Mitglieder, Zuschüssen 
der Firma in gleicher Höhe, Eintrittsgeldern, besondere Zuwendungen und Zinsen. Die 
Bestimmungen über die Aufnahmebedingungen, die Höhe des Eintrittsgeldes und der Bei 
träge, die Einteilung der Mitglieder in Klassen und die Leistungen der Kassen sind 
verschieden. 
Die Mettlacher Bruderschaft gewährt ihren Mitgliedern Krankenunterstützungen, 
lebenslängliche Pensionen, Witwen- und Waisenunterstützungen, wozu noch die Unter 
stützung der Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen einberufenen 
Mitglieder, sowie Zuschüsse zu Begräbniskosten verstorbener Mitglieder kommen. 
Die Bruderschaft in Wallerfangen gewährt ihren arbeitsunfähigen Mitgliedern lang 
dauernde, in der Zeit aber beschränkte Geldunterstützungen, deren Witwen lebenslängliche 
Pensionen und deren Waisen Erziehungsgelder; dazu kommen, wie bei Mettlach, Unter 
stützungen an die Angehörigen der zum Militärdienst einberufenen Mitglieder, sowie Zu 
schüsse zu den Begräbniskosten. 
Die Bruderschaft in Septfontaines gewährt neben Krankengeldern lebenslängliche 
Pensionen für Mitglieder und Unterstützungen für Witwen und Waisen derselben.
	        
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