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Was das Buch von S. Korolenko anbetrifft, so wurde es schon oft
in der russischen Literatur einer eingehenden Kritik unterzogen. Sein
Hauptmangel besteht darin, dass der Verfasser ausschliesslich Mitteilungen
der Grundbesitzer benutzt. Es ist also nicht zu verwundern, dass die Ausführungen
S. Korolenkos an derselben Einseitigkeit wie seine Quellen leiden.
Ganz anders sind die Schriften N. F. Annenskys. Obwohl auch
N. F. Annensky seine Artikel auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums
geschrieben hat, so konnte er doch dank der von Tschuprow
empfohlenen Methode verschiedene Fehler vermeiden und die richtige
Vorstellung über die Lohnsätze der Landarbeiter geben. Die beiden
Arbeiten — sowohl das Buch Korolenkos, wie auch die Artikel N. F.
Annenskys — stellen eine Bearbeitung der Materialien bis zum Jahre 1892
dar und umfassen eine zehn- bis elfjährige Zeitperiode.
In unserer Arbeit sind wir den Methoden A. J. Tschuprows und
Annenskys gefolgt. Wir erachteten es für möglich, die Taglohnsätze
am ausführlichsten zu untersuchen, da in Bezug auf diese
die Angaben am wenigsten mangelhaft und am bestimmtesten sind. Bei
der Erörterung der Lohnsätze für die nach der Körperschaft unterschiedenen
Arbeiterkategorien haben wir die Angaben des Ackerbauministeriums
für die zwanzigjährige Zeitperiode 1885—1904 benützt.
Angaben über die Akkordlohnsätze werden in den Jahresberichten
des Ackerbauministeriums ausführlich nur bis zum Jahre 1895 gemacht.
Da sie sich aber nicht auf bestimmte Arbeiterkategorien beziehen, so
fanden wir es zweckmässig, die Akkordlohnsätze ausserdem noch auf
Grund der ausführlichsten und interessanten Semstwostatistik zu untersuchen.
Am lückenhaftesten sind die Angaben über Frist-, Monats- und
Jahreslohnsätze. Diese Lückenhaftigkeit erklärt sich dadurch, dass die
Schwankungen der Frist-, Monats- und Jahreslöhne viel unbedeutender,
als die der Akkord- und Taglöhne sind, weswegen nur wenige Mitteilungen
vorliegen. Für die Untersuchung dieser Arten von Arbeitslöhnen haben
wir in erster Linie die Semstwomaterialien benützt.
Zur völligen Charakteristik der von uns benützten Quellen sei hier
noch hingewiesen auf die Art, wie die Angaben des Ackerbauministeriums
über die durchschnittlichen Lohnsätze zu Stande gekommen sind. Die
durchschnittlichen Lohnsätze für die Kreise werden auf Grund der Mitteilungen
der Grundbesitzer, welche diese an das Ackerbauministerium
machen, festgesetzt. Die Zahl der Grundbesitzer, die jährlich die Mitteilung
machten, betrug bis zum Jahre 1894 im Durchschnitt in Bessarabien
106, im Gouv. Cherson 177, in Taurien 123, im Gouv. Ekaterinoslaw
200 und im Dongebiete 100. Nach dem Jahre 1894 wurde die