Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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angegeben.  Indem  wir  die  Fristlohnsätze  für  der  physischen  Kraft  nach
verschiedenen  Arbeiterkategorien  und  für  verschiedene  Zeiträume  in  Tabelle ­
  LXXI11  im  Anhang  zusammen  gestellt  haben,  wollen  wir  hier  die
Schlüsse,  die  aus  jener  Tabelle  zu  ziehen  sind,  kurz  anführen.
Wir  unterscheiden  die  Arbeiter  in  Vollarbeiter,  Halbarbeiter  oder
Frauen  und  Burschen.  Die  Zeiträume,  für  welche  die  Arbeiter  sich
meistens  verdingen,  sind:
vom  1.  März  bis  zum  1.  Oktober
»  1.  April  »  »1.  >
»  1.  Mai  »  »  1.  »
»  1.  Juni  »  »1.  »
Der  Endtermin  wird  öfters  auch  auf  den  1.  September  oder  auf
den  14.  November  festgesetzt.
Um  die  Lohnsätze  für  den  Vollarbeiter  mit  denen  für  Halbarbeiter
und  den  Burschen  zu  vergleichen,  ziehen  wir  die  Lohnsätze  für  den
Zeitraum  1899  1903  in  Betracht.
Die  durchschnittlichen  (in  Rubeln)  Fristlohnsätze  für  alle  Arten  von
Arbeitskräften  für  die  Saisonarbeit  vom  1.  Mai  bis  1.  Oktober:

(Tabelle  LXXIV)

ln  den  Kreisen:

Vollarbeiter:

Halbarbeiter:

Burschen

Alexandria

51,—

34,-22,40



Elisabethgrad

47,40

31,60

23,20

Ananjew

48,80

34,80

23,60

Tiraspol

51,90

38,60

26,80

Cherson

56,-35,80



25,-Wie

  man  aus  dieser  Tabelle  sieht,  ist  der  Fristlohn  für  den  Vollarbeiter ­
  um  34—56%  höher,  als  für  den  Halbarbeiter,  dagegen  ist  der
Unterschied  zwischen  dem  Fristlohn  des  Halbarbeiters  resp.  der  Frau
und  dem  Burschen  etwa  42—78  °/o.
Vergleichen  wir  die  Fristlohnsätze  für  die  verschiedenen  Zeiträume
in  ein  und  derselben  Saison  eines  und  desselben  Jahres,  so  tritt  eine
Eigentümlichkeit,  die  für  die  Lohnverhältnisse  in  den  neurussischen
Gouvernements  höchst  charakteristisch  ist,  deutlich  hervor.  Zum  Beweise
dieser  merkwürdigen  Tatsache  stellen  wir  die  Fristlohnsätze  für  das
Jahr  1903  für  alle  Arten  der  Arbeitskräfte  in  drei  Tabellen  zusammen
(Tabelle  LXXV).  Wie  man  daraus  sieht,  kommt  es  im  Gouv.  Cherson  —
und  das  ist  auch  in  allen  anderen  neurussischen  Gouvernements  der  Fall  —
sehr  oft  vor,  dass  die  Fristarbeiter,  die  z.  B.  im  Mai  oder  Juni  gemietet
werden,  einen  höheren  Lohn  erhalten,  als  diejenigen,  die  sich  vom  l.März
resp.  1.  April,  d.  h.  für  eine  um  2  Monate  längere  Zeit  verdungen  haben.

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K
            
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