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Es zeigt sich also, dass der Arbeitslohn der Landarbeiter durch
eine ganze Reihe der miteinander zusammenhängenden wirtschaftlichen
und rechtlichen Verhältnisse bedingt wird, die einerseits in der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung, anderseits speziell in dem Entwicklungsgrad
der kapitalistischen Produktionsweise in der Landwirtschaft
und in der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage der bäuerlichen Bevölkerung
liegen.
Dadurch wird auch die ganze Disposition unserer Untersuchung
bestimmt.
Um den Arbeitslohn der ländlichen Arbeiter in den südrussischen
Gouvernements richtig aufzufassen, hielten wir es für wünschenswert,
nicht nur mit den allgemeinen natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
der betreffenden Gebiete bekannt zu machen, sondern auch die
kapitalistische Produktionsweise im Ackerbau und die wirtschaftliche
Lage der bäuerlichen Bevölkerung in Südrussland eingehender zu untersuchen.
Nur dadurch werden wir die Grundlage gewinnen, die allein
zu einem richtigen Verständnis und Beurteilung der Eigentümlichkeiten
in den Arbeitsverhältnissen in der neurussischen Landwirtschaft massgebend
ist.