Object: Forstwirtschafts-Politik

182 Regulierung durch Zwangsmaßnahmen. 
Der Gegenwart scheint ein wirtschaftspolitisches System zu fehlen. Die wirtschafts- 
politischen Maßnahmen unserer Zeit fließen „nicht aus einer obersten, leitenden Idee, 
sie tragen kein einheitliches Gepräge“, sie lassen sich vielmehr als eine „St il mi \ ch u n g“ 
charakterisieren. „Die Wirtschaftspolitik unserer Tage ist sowohl universalistisch als indivi- 
dualistisch eingestellt, sie bekennt sich zum Prinzip der freien Konkurrenz, schrecktt aber vor 
weitgehender Regelung des Wirtschaftslebens nicht zurück. . . . Was wir beobachten, ist 
ein Prozeß der Umbildung eines ursprünglich vorwiegend naturalistisch ~ nach den Grund- 
sätzen des Liberalismus — gestalteten Wirtschaftslebens in ein normativ geregeltes, ein 
Prozeß, der sich seit einigen Menschenaltern schon vollzieht und der in den letzten Jahren 
nur etwas beschleunigt worden ist." Dieser Prozeß ist auch auf dem Gebiete der Forst- 
wirtschaft deutlich erkennbar. So suchte man u. a. in Norddeutschland, besonders in 
Preußen, wo man in der Befolgung liberalistischer Ideen – wie schon erwähnt ~ mit 
der Befreiung der Privatforstwirtschaft zu weit gegangen war, der unausbleiblichen 
Parzellierung und Zerstörung des Waldes durch Erlaß neuer gesetzlicher Zwangs- 
bestimmungen, wie Schutzwaldgesehßgebung usw., vorzubeugen und so die alten Fehler 
wieder gut zu machen. Auch der vor kurzem erfolgte Erlaß des hessssischen 
Forsstverwaltungsgesezes und des mecklenburg-schwerinschen Waldschutzgesezes, welche 
sämtliche Waldungen ihres Gebietes einer strengen staatlichen Aufsicht unterstellen, 
illustriert deutlich diesen auf allen Gebieten des Wirtsschaftslebens sich voll- 
ziehenden Prozeß’). „Dieser Hin e in b au, wie man sagen kann, eines verwal - 
tungs wirts<h a ftlihen in ein frei-verkehrswirtschaftliches 
S y st e m nennt man neuerdings Sozialis ier un g. Der Ausdruck ist neu, die 
Erscheinung alt, wie ein Blick auf die Vorgänge der europäischen Wirtschaftspolitik der 
letzten Menschenalter lehrt. Der Begriff „So zial is i e r un g“ hat folgenden Inhalt: 
Allgemein bedeutet das Wort, wie es die Sozialisierungskommission ganz gut ausgedrückt 
hat: eine Bewegung in der Richtung auf die zugunsten einer Volksgemeinschaft planmäßig 
betriebene und kontrollierte Volkswirtschaft. 
Wir können unterscheiden: 
Vollsozialisierung, d. h. eine Normalisierung, Rationalisierung des 
gesamten Wirtschaftslebens eines Volkes; eine intensiv wie extensiv vollständige 
planmäßige Ordnung der Wirtschaft; sie kommt praktisch, zumal nach dem Miß- 
erfolg der kommunistischen Experimente in Rußland, nicht mehr in Betracht; 
Durchsozialisierung, d. h. Vollsozialisierung eines Wirt- 
s< a f ts zw e i g e s (Wirtschaftsgebietes), eine intensiv partielle Vollsozialisierung; 
Teilsozialisierung, d. h. eine extensiv wie intensiv nicht vollständige 
Sozialisierung des Wirtschaftslebens. 
Diese Teilssozialissierung, um die es sich allein handelt, wenn wir von Sozialisierung 
sprechen, ist nun allgemeiner, als man vielfach glaubt.“ 
Auch die in diesem Abschnitt zu behandelnden Zwang s maß - 
n a h m e n zur Regulierung der Forsstwirtschaft sind wie „jede öffentliche Kontrollmaßregel 
eines wirtschaftlichen Vorgangs . .. s < on ein Akt der Sozialisierung". 
Denn sie bezeichnen „einen, wenn auch noch so kleinen Schritt auf dem Wege zur Um- 
wandlung einer nach naturalistischen Prinzipien vollzogenen Wirtschaft, wie sie den Ideen 
des Liberalismus entsprechen würde, in eine normativ geregelte Wirtschaft“. 
1) Zur Vermeidung von Mißversständnissen sei ausdrücklich erwähnt, daß dieser Prozeß hier 
nicht gewertet, sondern nur konstatiert wird.
	        
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