Verzeichnis
derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland
verboten ist.
219. Russische Scheidemünze, kupferne und silberne,
und ausländische kupferne und silberne Scheide
münze aller Art mit Ausnahme von: 1. chine
sischen Jamben, deren Einfuhr über die ganze
Landgrenze gegen China und über die Seegrenze
gestattet ist; 2. Silbermünzen, die aus dem
Khanat Chiwa in die Gebiete der Provinzen
Syr-Darja, Fergana und Samarkand eingeführt
werden; 3. bucharischer Silbermünze und 4. per
sischen Krans, deren Einfuhr in das Reich
über die persische und afghanische Grenze ge
stattet ist.
Vertragsgemäss: Aus 219. Russische Scheide
münze, kupferne und silberne, und ausländisches
kupfernes und silbernes Geld aller Art.
Vertragsgemäss: Anmerkung. Reisenden undBe-
wohnern des Grenzbezirks, welche die Grenze mit
ordnungsmässigen Legitimationspapieren über
schreiten, ist es gestattet, russische Scheidemünze
bis zu 4 Rubel 50 Kopeken, deutsche Kupfer-,
Nickel- oder Silbermünze bis zu 10 Mark mit sich
zu führen.
Anmerkung. Die Einfuhr von aus
ländischer Silbermünze in das Amurische General
gouvernement ist nicht verboten.
Auf eine Anfrage, ob rumänische Nickel-
Scheidemünze als nach Art. 219 des Zolltarifs für