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und ähnlichen Korporationen zusammensetzen. 1881 gab es 20,
1887 34, 1906 etwa 60 Handels- oder Handels- und Gewerbekammern.
Das reformierte Handelskammergesetz vom 31. März
1902 trat im Juli 1902 in Kraft.
Die Handelskammer zu Tokio wurde im Jahre 1891 begründet.
Die Zahl der Handelskammermitglieder betrug im Jahre 1905
69. Von diesen waren 50 von den 2857 Wählern des Kammerbezirks
gewählt. 10 Mitglieder wurden vom Gouverneur von Tokio
ernannt. Die Einnahmen der Kammer sind vom Jahre 1891 bis 1905
von 8662 auf 35 072 Yen gewachsen. Die Handelskammer gibt
ein bedeutsames statistisches Jahrbuch heraus.
Es finden auch gemeinsame Konferenzen der japanischen
Handelskammern statt.
Indien und Hongkong.
In Indien bestehen Handelskammern zu Bombay, Caleutta.
Madras, Karachi, Cawnpore, Coconada, Aden, Cochin und Delhi.
Sie sind freie Vereinigungen. Ein Gesetz, welches den Handelskammern
offizielle Befugnisse zuweist, gibt es nicht; doch beruft
die Eegierung gewohnheitsmäßig in die gesetzgeberischen Körperschaften
Indiens Vertreter von Handel und Gewerbe. Die Verfassung
der Handelskammern Indiens ist im einzelnen verschieden;
wir beschränken uns auf eine Uebersicht über die Handelskammer
zu Bombay.
Der Zweck der im Jahre 1836 begründeten Handelskammer
Bombay, deren jetziges Statut vom 1. März 1905 datiert, ist es,
ein freundliches Einvernehmen der Kaufleute herbeizuführen,
ihre allgemeinen Interessen zu vertreten, über die Handelsgebräuche
zu wachen und schiedsrichterliche Funktionen auszuüben.
Sie ist in dem Legislative Council of H. E. the Governor
of Bombay, im Bombay Port Trust Board, im Bombay
Improvement Trust und in der Bombay Municipal Corporation
durch ein Mitglied oder deren mehrere vertreten.
Mitglieder der Handelskammer können alle am Handel interessierten
Personen werden. Sie müssen ein durch Kammermitglieder
unterstütztes Aufnahmegesuch einreichen und sich einer strengen
Ballotage unterwerfen. Sie zahlen einen Monatsbeitrag von 15 Es.
und für die Publikationen der Kammer weitere 20 Es.
Die Kammer kann besonders verdiente Männer zu Ehrenmitgliedern
ernennen. Alljährlich muß eine ordentliche Generalversammlung
stattfinden, in welcher das abtretende Generalkomitee
einen Jahresbericht abstattet. Auf Wunsch des Komitees oder
auf Ersuchen von wenigstens zehn Kammermitgliedern muß der
Präsident eine besondere Generalversammlung einberufen. Alle
Handelskammer
zu
Tokio.
Handelskammertage.
Indische
Handelskammern.
Handelskammer
zu
Bombay.
Zwecke und
Rechte,
Mitglieder und
Generalversammlung.