Full text : Die Handelskammern

111

und  ähnlichen  Korporationen  zusammensetzen.  1881  gab  es  20,
1887  34,  1906  etwa  60  Handels-  oder  Handels-  und  Gewerbekammern.
  Das  reformierte  Handelskammergesetz  vom  31.  März
1902  trat  im  Juli  1902  in  Kraft.
Die  Handelskammer  zu  Tokio  wurde  im  Jahre  1891  begründet.
Die  Zahl  der  Handelskammermitglieder  betrug  im  Jahre  1905
69.  Von  diesen  waren  50  von  den  2857  Wählern  des  Kammerbezirks ­
  gewählt.  10  Mitglieder  wurden  vom  Gouverneur  von  Tokio
ernannt.  Die  Einnahmen  der  Kammer  sind  vom  Jahre  1891  bis  1905
von  8662  auf  35  072  Yen  gewachsen.  Die  Handelskammer  gibt
ein  bedeutsames  statistisches  Jahrbuch  heraus.
Es  finden  auch  gemeinsame  Konferenzen  der  japanischen
Handelskammern  statt.

Indien  und  Hongkong.
In  Indien  bestehen  Handelskammern  zu  Bombay,  Caleutta.
Madras,  Karachi,  Cawnpore,  Coconada,  Aden,  Cochin  und  Delhi.
Sie  sind  freie  Vereinigungen.  Ein  Gesetz,  welches  den  Handelskammern ­
  offizielle  Befugnisse  zuweist,  gibt  es  nicht;  doch  beruft
die  Eegierung  gewohnheitsmäßig  in  die  gesetzgeberischen  Körperschaften ­
  Indiens  Vertreter  von  Handel  und  Gewerbe.  Die  Verfassung ­
  der  Handelskammern  Indiens  ist  im  einzelnen  verschieden;
wir  beschränken  uns  auf  eine  Uebersicht  über  die  Handelskammer
zu  Bombay.
Der  Zweck  der  im  Jahre  1836  begründeten  Handelskammer
Bombay,  deren  jetziges  Statut  vom  1.  März  1905  datiert,  ist  es,
ein  freundliches  Einvernehmen  der  Kaufleute  herbeizuführen,
ihre  allgemeinen  Interessen  zu  vertreten,  über  die  Handelsgebräuche ­
  zu  wachen  und  schiedsrichterliche  Funktionen  auszuüben. ­
  Sie  ist  in  dem  Legislative  Council  of  H.  E.  the  Governor
of  Bombay,  im  Bombay  Port  Trust  Board,  im  Bombay
Improvement  Trust  und  in  der  Bombay  Municipal  Corporation
durch  ein  Mitglied  oder  deren  mehrere  vertreten.
Mitglieder  der  Handelskammer  können  alle  am  Handel  interessierten ­
  Personen  werden.  Sie  müssen  ein  durch  Kammermitglieder
unterstütztes  Aufnahmegesuch  einreichen  und  sich  einer  strengen
Ballotage  unterwerfen.  Sie  zahlen  einen  Monatsbeitrag  von  15  Es.
und  für  die  Publikationen  der  Kammer  weitere  20  Es.
Die  Kammer  kann  besonders  verdiente  Männer  zu  Ehrenmitgliedern ­
  ernennen.  Alljährlich  muß  eine  ordentliche  Generalversammlung ­
  stattfinden,  in  welcher  das  abtretende  Generalkomitee
einen  Jahresbericht  abstattet.  Auf  Wunsch  des  Komitees  oder
auf  Ersuchen  von  wenigstens  zehn  Kammermitgliedern  muß  der
Präsident  eine  besondere  Generalversammlung  einberufen.  Alle

Handelskammer ­
  zu
Tokio.

Handelskammertage. ­


Indische
Handelskammern. ­


Handelskammer ­
  zu
Bombay.
Zwecke  und
Rechte,

Mitglieder  und
Generalversammlung. ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.