Full text: Die Handelskammern

112 
Generalkornitee. 
Handels- 
kammer- 
konferenz. 
1 Handels 
kammer zu 
Honkorg;. 
Komitee. 
wichtigeren Beschlüsse des Komitees sind der Genehmigung der 
Generalversammlung unterworfen. 
Die Kammerversammlungen werden vorbereitet vom General 
komitee. Dieses führt sämtliche Geschäfte der Kammer, verwaltet 
ihr Vermögen, stellt ihre Beamten an und kontrolliert sie. Es 
besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor 
sitzenden und sieben anderen Mitgliedern. Am Ende jeden Kalender 
jahres wählt die Handelskammer durch Ballotage die beiden 
Vorsitzenden. Die neugewählten Vorsitzenden und das abtretende 
Komitee bestimmen die übrigen sieben Komiteemitglieder, und 
zwar so, daß der Handel durch vier, das Bankwesen, das Eisen 
bahnwesen und die Schiffahrt durch je ein Mitglied vertreten sind. 
Wenn das von der Handelskammer in den gesetzgeberischen Bat 
des Gouverneurs von Bombay gesandte Mitglied nicht bereits 
Komiteemitglied war, so wird es, solange es dieses Amt bekleidet, 
ex officio ein solches. Das Generalkomitee tritt seinen Dienst 
unmittelbar nach der Jahresgeneralversammlung an, in welcher 
das alte Komitee seinen Jahresbericht erstattet hat. Es hält in 
der Eegel wöchentlich eine Sitzung ab, führt die Korrespondenz 
der Kammer mit den Behörden usw. und kann ohne Genehmigung 
der Kammer Geldausgaben bis zur Höhe von 3000 Eupien für 
einen Zweck machen. 
Im Januar 1905 hat zu Calcutta eine Konferenz der Handels 
kammern von Indien und Ceylon stattgefunden, welche zu einer 
großen Zahl von Fragen des allgemeinen Handelsinteresses 
Stellung nahm. Diese Konferenz war die erste ihrer Art in Indien; 
es ist aber anzunehmen, daß solche Konferenzen zu einer dauernden 
Einrichtung werden. 
Ebenso wie die indischen Handelskammern genießt die 1861 
begründete Handelskammer der englischen Kolonie Hongkong seit 
1884 das Eecht einer Vertretung im gesetzgeberischen Eat. Die 
Hongkong General Chamber of Commerce hat die Aufgabe, die 
Gesamtinteressen des Handels zu fördern und zu schützen, ins 
besondere durch Information der Behörden, Handelsgebräuche 
festzustellen und als Schiedsrichter zu wirken. Alle Handels 
firmen oder Personen, welche am Handel mit Hongkong oder China 
interessiert sind, können von dem Komitee vorbehaltlich der 
Genehmigung der Handelskammer aufgenommen werden. Firmen 
zahlen 50 $, Einzelpersonen 20 $ jährliche Beiträge. In jedem 
Februar findet eine ordentliche Generalversammlung statt. In 
dieser erstattet das Komitee Bericht und werden die Neuwahlen 
zum Komitee vollzogen. Zur Beratung allgemeiner Fragen müssen 
auch Spezialversammlungen einberufen werden. 
Zur Leitung der Geschäfte und zur Verwaltung der Finanzen 
wählt die Kammer jährlich ein aus neun Personen bestehendes 
Komitee, das selbst seine Präsidenten wählt. Der Vertreter der 
Kammer im gesetzgeberischen Eat ist ex officio Komiteemitglied.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.