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Generalkornitee.
Handels-
kammer-
konferenz.
1 Handels
kammer zu
Honkorg;.
Komitee.
wichtigeren Beschlüsse des Komitees sind der Genehmigung der
Generalversammlung unterworfen.
Die Kammerversammlungen werden vorbereitet vom General
komitee. Dieses führt sämtliche Geschäfte der Kammer, verwaltet
ihr Vermögen, stellt ihre Beamten an und kontrolliert sie. Es
besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor
sitzenden und sieben anderen Mitgliedern. Am Ende jeden Kalender
jahres wählt die Handelskammer durch Ballotage die beiden
Vorsitzenden. Die neugewählten Vorsitzenden und das abtretende
Komitee bestimmen die übrigen sieben Komiteemitglieder, und
zwar so, daß der Handel durch vier, das Bankwesen, das Eisen
bahnwesen und die Schiffahrt durch je ein Mitglied vertreten sind.
Wenn das von der Handelskammer in den gesetzgeberischen Bat
des Gouverneurs von Bombay gesandte Mitglied nicht bereits
Komiteemitglied war, so wird es, solange es dieses Amt bekleidet,
ex officio ein solches. Das Generalkomitee tritt seinen Dienst
unmittelbar nach der Jahresgeneralversammlung an, in welcher
das alte Komitee seinen Jahresbericht erstattet hat. Es hält in
der Eegel wöchentlich eine Sitzung ab, führt die Korrespondenz
der Kammer mit den Behörden usw. und kann ohne Genehmigung
der Kammer Geldausgaben bis zur Höhe von 3000 Eupien für
einen Zweck machen.
Im Januar 1905 hat zu Calcutta eine Konferenz der Handels
kammern von Indien und Ceylon stattgefunden, welche zu einer
großen Zahl von Fragen des allgemeinen Handelsinteresses
Stellung nahm. Diese Konferenz war die erste ihrer Art in Indien;
es ist aber anzunehmen, daß solche Konferenzen zu einer dauernden
Einrichtung werden.
Ebenso wie die indischen Handelskammern genießt die 1861
begründete Handelskammer der englischen Kolonie Hongkong seit
1884 das Eecht einer Vertretung im gesetzgeberischen Eat. Die
Hongkong General Chamber of Commerce hat die Aufgabe, die
Gesamtinteressen des Handels zu fördern und zu schützen, ins
besondere durch Information der Behörden, Handelsgebräuche
festzustellen und als Schiedsrichter zu wirken. Alle Handels
firmen oder Personen, welche am Handel mit Hongkong oder China
interessiert sind, können von dem Komitee vorbehaltlich der
Genehmigung der Handelskammer aufgenommen werden. Firmen
zahlen 50 $, Einzelpersonen 20 $ jährliche Beiträge. In jedem
Februar findet eine ordentliche Generalversammlung statt. In
dieser erstattet das Komitee Bericht und werden die Neuwahlen
zum Komitee vollzogen. Zur Beratung allgemeiner Fragen müssen
auch Spezialversammlungen einberufen werden.
Zur Leitung der Geschäfte und zur Verwaltung der Finanzen
wählt die Kammer jährlich ein aus neun Personen bestehendes
Komitee, das selbst seine Präsidenten wählt. Der Vertreter der
Kammer im gesetzgeberischen Eat ist ex officio Komiteemitglied.