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Das Komitee versammelt sich wenigstens einmal im Monat. Es
kann Subkomitees einsetzen; unter Genehmigung der Kammer
erläßt es seine Geschäftsordnung und stellt den Sekretär an.
China.
Die chinesischen Kaufleute haben sich seit alters zur Ver
tretung gemeinsamer Interessen in Gilden zusammengefunden. In
neuester Zeit sind von dem neu geschaffenen chinesischen Handels
ministerium Regulative für Handelskammern nach fremdem Muster
entworfen worden, die die Regierung bestätigt und damit zum
Gesetz erhoben hat. Nach diesen sollten alle kaufmännischen
Gilden und sonstigen Vereinigungen sich in Handelskammern um
wandeln. An allen wichtigsten Plätzen sollten so Allgemeine
Handelskammern gebildet werden; die Handelsplätze zweiten
Ranges sollten Zweighandelskammern erhalten, welche unter der
Kontrolle der Allgemeinen Handelskammern der Provinz stehen.
Als Sitze für Allgemeine Handelskammern wurden einstweilen
Tientsin, Tschifu, Shanghai, Hankow, Chungking, Cauton und
Swatow bezeichnet.
Für jede Allgemeine Handelskammer werden ein Vorsitzender
und ein Vizevorsitzender, für jede Zweighandelskammer wird ein
Versitzender ernannt. Diesen stehen gewählte Kollegien, die Direc-
tors of the Chamber, zur Seite. Die Directors werden von der
Kaufmannschaft des Kammerbezirks unter den erfahrensten und
vertrauenswürdigsten Kaufleuten gewählt; ihre Zahl beträgt bei
den Allgemeinen Handelskammern zwanzig bis fünfzig, bei den
Zweigkammern zehn bis zwanzig. Die Vorsitzenden und die Direk
toren halten wöchentlich eine Sitzung ab. Bei dieser muss die
Hälfte der Direktoren anwesend sein; die Vorsitzenden präsi
dieren den Verhandlungen. Die Zweigkammern werden ebenso
geleitet wie die Allgemeinen Kammern. Sie haben die Pflicht,
den Allgemeinen Kammern vierteljährlich Berichte zu erstatten.
Sie verkehren mit dem Handelsministerium in der Regel nur
durch die übergeordneten Allgemeinen Kammern.
Die Hauptaufgabe der Vorsitzenden ist es, das Handels
ministerium durch regelmäßige Berichterstattung über den Gang
des Handels zu unterstützen und alle Klagen von Kaufleuten
genau zu untersuchen und eventuell bei den Behörden zu ver
treten. Ferner sollen die chinesischen Kaufleute beim Ausbruch
von Streitigkeiten sich an den Vorsitzenden wenden, welcher den
Streitfall den Direktoren zur Entscheidung vorlegt. Auch bei
Streitigkeiten zwischen chinesischen und fremden Kaufleuten sollen
die Handelskammern auf die Anrufung von Schiedsrichtern hin
wirken. Die Handelskammer soll ferner über alle Kaufleute Re-
Handels
kammern
Chin as.
Organisation.
Aufgaben.