Full text: Die Handelskammern

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Das Komitee versammelt sich wenigstens einmal im Monat. Es 
kann Subkomitees einsetzen; unter Genehmigung der Kammer 
erläßt es seine Geschäftsordnung und stellt den Sekretär an. 
China. 
Die chinesischen Kaufleute haben sich seit alters zur Ver 
tretung gemeinsamer Interessen in Gilden zusammengefunden. In 
neuester Zeit sind von dem neu geschaffenen chinesischen Handels 
ministerium Regulative für Handelskammern nach fremdem Muster 
entworfen worden, die die Regierung bestätigt und damit zum 
Gesetz erhoben hat. Nach diesen sollten alle kaufmännischen 
Gilden und sonstigen Vereinigungen sich in Handelskammern um 
wandeln. An allen wichtigsten Plätzen sollten so Allgemeine 
Handelskammern gebildet werden; die Handelsplätze zweiten 
Ranges sollten Zweighandelskammern erhalten, welche unter der 
Kontrolle der Allgemeinen Handelskammern der Provinz stehen. 
Als Sitze für Allgemeine Handelskammern wurden einstweilen 
Tientsin, Tschifu, Shanghai, Hankow, Chungking, Cauton und 
Swatow bezeichnet. 
Für jede Allgemeine Handelskammer werden ein Vorsitzender 
und ein Vizevorsitzender, für jede Zweighandelskammer wird ein 
Versitzender ernannt. Diesen stehen gewählte Kollegien, die Direc- 
tors of the Chamber, zur Seite. Die Directors werden von der 
Kaufmannschaft des Kammerbezirks unter den erfahrensten und 
vertrauenswürdigsten Kaufleuten gewählt; ihre Zahl beträgt bei 
den Allgemeinen Handelskammern zwanzig bis fünfzig, bei den 
Zweigkammern zehn bis zwanzig. Die Vorsitzenden und die Direk 
toren halten wöchentlich eine Sitzung ab. Bei dieser muss die 
Hälfte der Direktoren anwesend sein; die Vorsitzenden präsi 
dieren den Verhandlungen. Die Zweigkammern werden ebenso 
geleitet wie die Allgemeinen Kammern. Sie haben die Pflicht, 
den Allgemeinen Kammern vierteljährlich Berichte zu erstatten. 
Sie verkehren mit dem Handelsministerium in der Regel nur 
durch die übergeordneten Allgemeinen Kammern. 
Die Hauptaufgabe der Vorsitzenden ist es, das Handels 
ministerium durch regelmäßige Berichterstattung über den Gang 
des Handels zu unterstützen und alle Klagen von Kaufleuten 
genau zu untersuchen und eventuell bei den Behörden zu ver 
treten. Ferner sollen die chinesischen Kaufleute beim Ausbruch 
von Streitigkeiten sich an den Vorsitzenden wenden, welcher den 
Streitfall den Direktoren zur Entscheidung vorlegt. Auch bei 
Streitigkeiten zwischen chinesischen und fremden Kaufleuten sollen 
die Handelskammern auf die Anrufung von Schiedsrichtern hin 
wirken. Die Handelskammer soll ferner über alle Kaufleute Re- 
Handels 
kammern 
Chin as. 
Organisation. 
Aufgaben.
	        
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