Die Organisation des britischen Weltreichs.
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Weit bedeutender noch ist der Einfluß, den die farbige Bevölkerung
innerhalb der südafrikanischen Union ausübt, wenngleich sie politisch
weniger günstig gestellt ist als die Maoris. Selbst wenn man die
einzelnen Gebiete, die der Union nicht unmittelbar unterstehen, aus
schließt, wie Basutoland, Swaziland und Betschuanenland, so zählt
der Bund von Südafrika doch 4061082 Eingeborene und 619392 Misch
linge (Farbige) gegenüber von nur 1 278 035 Weißen. Der afrika
nische Bund ist nur in beschränktem Sinne als Tochtervolk anzu
sprechen, dessen Bewohner denen des Mutterlandes wesensgleich
sind. Das ist, ganz abgesehen von dem Gegensatz zwischen Buren
und Engländern nur für einzelne, von den Weißen bevorzugte Teile
des Uniongebiets richtig; als Ganzes betrachtet trägt das Land den
Charakter der Siedlungskolonie nur, soweit die oberen Klassen in
Frage kommen; die Massen der Bevölkerung sind von den Be
wohnern des Mutterlandes und den diesen ähnlichen Kolonisten
ebenso, ja noch stärker verschieden wie die Bevölkerungen der
meisten Herrschaftskolonien. Die Herrschaft, die das Mutterland
über sie hat, ist eine Fremdherrschaft. Sie beruht auf Eroberung
und Gewalt, nicht auf Übereinstimmung. Sie wird nicht weniger
hart empfunden und nicht leichter ertragen, weil sie nicht durch
Beamte des Mutterlandes, sondern durch ansässige Kolonisten aus
geübt wird, die sich auf die Machtmittel des Mutterlandes nur als
Ultima ratio stützen. —
Diese Tatsachen zeigen schon, daß eine klare Abgrenzung der
Reichshälfte, deren Bewohner dem Mutterlande durch Abstammung
verbunden sind, von der anderen Hälfte, wo es unterworfene Völker
beherrscht, nicht durchführbar ist. Der Bevölkerungsmischung nach
gibt es außer Südafrika noch zahlreiche Gebiete, wie die west
indischen Inseln und Guyana, Mauritius und Fidji, in denen eine
dünne Europäerschicht verhältnismäßig starken farbigen einge
borenen oder Eingewanderten Bevölkerungen gegenübersteht.
Diese Länder bilden vom Standpunkte des gesellschaftlichen Auf
baues aus betrachtet eine besondere Gruppe—man hat sie als «Misch
kolonien» bezeichnet. In der Organisation des britischen Reiches wird
ihnen jedoch keine gesonderte Stellung zuteil; wenn Südafrika in
die Reichshälfte fällt, der die Tochtervölker angehören, so werden
dafür diese kleineren Gebiete der Reichshälfte zugeteilt, in der die