thumbs: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Die Entwicklung des übrigen Wohlfahrtswesens wird nach dem Kriege im wesentlichen durch 
lie Wirtschaftliche Fürsorge bestimmt, weniger durch die Jugendwohlfahrt, das Gesundheits- 
wesen und die Leibesübungen. Der Zuschußbedarf der Wirtschaftlichen Fürsorge nimmt 
1926/27 gegenüber 1925/26 um 298,4 Mill. 7A zu. Die Steigerung hängt insofern mit der 
Arbeitslosigkeit zusammen, als die Wohlfahrtserwerbslosen ') der Allgemeinen Fürsorge, dem 
Hauptteil der Wirtschaftlichen Fürsorge, zur Last fallen und ferner bei den Gemeinden (Ge- 
meindeverbänden) die Kosten der Krisenfürsorge, in die die ausgesteuerten Erwerbslosen seit 
dem Herbst 1926 überführt werden, 1926/27 der Wirtschaftlichen Fürsorge zugerechnet sind. 
1927/28 hält die steigende Tendenz bei der Wirtschaftlichen Fürsorge an, obwohl bei den 
Gemeinden (Gemeindeverbänden) der Aufwand für die Krisenfürsorge im Gegensatz zu 
1926/27 unter der Erwerbslosenfürsorge erscheint. Es ist aber zu beachten, daß der Ver- 
waltungsaufwand der Jugendwohlfahrt, des Gesundheitswesens und der Leibesübungen 
1927/28 unter der Wirtschaftlichen Fürsorge aufgeführt ist, 
Das Wohnungswesen ist eigentlich erst nach dem Kriege zu einem Aufgabengebiet der 
öffentlichen Verwaltung geworden. Sein Zuschußbedarf beträgt 1925/26 °/, Mrd. AM und 
steigt in den beiden folgenden Jahren um 104,3 bzw. 132,1 Mill. .Z.A4 bis auf rd. 1 Mrd. RM 
für 1927/28. Der Umfang der öffentlichen Betätigung wird bei diesem Aufgabengebiet sehr 
beeinflußt durch die Möglichkeit der Anleiheaufnahme sowie durch das Aufkommen aus der 
Hauszinssteuer, soweit sie zur Förderung der Bautätigkeit bestimmt ist. 
Das Aufgabengebiet Wirtschaft und Verkehr erhöht 1925/26 seinen Zuschußbedarf 
Segenüber 1913/14 mit 522,6 Mill. AZ. nicht ganz auf das Doppelte. Es ist dies sowohl durch 
die Unterstützung der privaten Wirtschaft seitens der öffentlichen Hand bedingt als auch 
durch die Unterhaltung und durch den weiteren Ausbau der Verkehrsanlagen. Der Zu- 
Schußbedarf des Verkehrswesens, das den wesentlichsten Teil der Ausgaben und Einnahmen 
dieses Aufgabengebietes beansprucht, sinkt 1926/27 gegenüber 1925/26 infolge höherer An- 
leiheeinnahmen, die das Mehr des Reinen Finanzbedarfs restlos ausgleichen, um 5 Mill. A. 
Die erhebliche Zunahme im Jahre 1927/28 erklärt sich unter anderem dadurch, daß im 
Gegensatz zu den Vorjahren bei den Gemeinden (Gemeindeverbänden) die Kosten der Not- 
Standsarbeiten (zum großen Teil Wegebau) unter den Aufgabengebieten nachgewiesen sind, 
N deren Rahmen sie ausgeführt werden. 
Der Zuschußbedarf für den Schuldendienst und die Schuldenverwaltung ist 1925/26 
infolge der Inflation um !/, Mrd. A. geringer als 1913/14. In den folgenden Jahren 1926/27 
und 1927/28 steigt er anhaltend um 306,1 Mill. A. und 183,4 Mil. AM und überschreitet 
damit die Vorkriegshöhe um die Hälfte. Als Ursachen sind die Ablösung der Markanleihen und 
die seit der Stabilisierung eingetretene Neuverschuldung zu nennen. 
Die Allgemeine Verwaltung und die Finanz- und Steuerverwaltung, die zwecks 
Vergleich der einzelnen Berichtsjahre im Zusammenhang betrachtet werden, steigern ihren 
Zuschußbedarf 1925/26 gegenüber 1913/14 nicht unerheblich. 1926/27 dagegen ist der Zu- 
Schußbedarf etwa gleich hoch wie 1925/26 und nimmt erst 1927/28 stärker zu. Eine gleiche 
Entwicklung finden wir bei dem Bildungswesen und auch — wenn man von der Wehr- 
Macht absiceht — bei der Staats- und Rechtssicherheit. Der Grund liegt darin, daß bei 
diesen Aufgabengebieten die persönlichen Ausgaben eine große Bedeutung besitzen und 
daß die persönlichen Ausgaben im Rechnungsjahr 1927/28 infolge der Besoldungserhöhung 
Vom Oktober 1927 ansteigen. 
b. Die Verteilung des Zuschußbedarfs der einzelnen Aufgabengebiete 
der öffentlichen Verwaltung auf die Gebietskörperschaften 
Die folgende Übersicht über die Aufgliederung des Zuschußbedarfs der öffentlichen Ver- 
X ältung auf die einzelnen Gebietskörperschaften gibt einen Einblick in die tatsächliche Auf- 
U und Lastenverteilung der öffentlichen Wirtschaft. Sie zeigt, in welchem Umfange 
hie SAnzelnen Gebietskörperschaften an der Aufgabenerfüllung und an der Deckung der 
rbei entstehenden Kosten beteiligt sind. 
I 
‚Als Wohlfahrtserwerbslose werden die Erwerbslosen bezeichnet, die keine Erwerbslosenunterstützung erhalten, sei es, 
® die Voraussetzungen zu deren Bezug nicht erfüllen, sei es, daß sie wegen des Ablaufs der Höchstdauer ausgesteuert sind.
	        
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