Full text : Die Handelskammern

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Verviers.

Gent.

F6  d6ration
des
associations.

Ministerium
für  Handel  und
Industrie.

allen  Fragen  des  wirtschaftlichen  Lehens  befaßt,  z.  B.  dem
Eisenbahnwesen,  dem  Zollwesen  und  der  Statistik.  Insbesondere
hat  es  viel  für  Verbesserungen  des  Hafens  von  Antwerpen  getan.
Die  Handelskammer  zu  Verviers,  welche  1902  über  300  Mitglieder ­
  hatte,  besitzt  kein  Zentralkomitee.  Sie  hält  alljährlich
eine  größere  Anzahl  von  Kammerversammlungen  ab  (1901  zehn)
und  wird  von  einem  aus  einem  Präsidenten  und  einem  Vizepräsidenten ­
  bestehenden  Bureau  verwaltet.  Zur  Vertretung  bestimmter ­
  Interessenkreise  bestehen  sechs  Sektionen,  deren  Bureaus
von  Zeit  zu  Zeit  der  Handelskammer  Berichte  erstatten.
Der  in  Gent  bestehende  Cercle  commercial  et  industriel
ist  ein  Klub,  dessen  Mitglieder  zur  täglichen  Unterhaltung  in
den  Klubräumen  Zusammenkommen,  allmonatlich  aber  einmal  sich
zur  Beratung  ihrer  Berufsinteressen  versammeln.
Unter  Wahrung  ihrer  vollen  Handlungsfreiheit  haben  sich
die  wichtigsten  belgischen  Handelsvertretungen  zu  einer  Federation ­
  des  associations  commerciales  et  industrielles  vereinigt,
welche  33  Mitglieder  zählt.  Sie  hat  vdie  Aufgabe,  alle  Fragen
welche  Handel  und  Industrie  zurzeit  beschäftigen,  zu  beraten  und
im  Interesse  von  Handel  und  Industrie  lösen  zu  helfen.  Jede
politische  Tätigkeit  ist  für  sie  ausgeschlossen.  Mitglieder  können
nur  belgische  Handels-  und  Gewerbeverein©  werden,  welche  seit
einem  Jahre  bestehen  und  lediglich  die  Förderung  allgemeiner
Interessen  zum  Ziel  haben.  Der  Aufnahme  geht  eine  Ballotage
voraus,  bei  welcher  die  Majorität  aller  oder  zwei  Drittel  der  anwesenden ­
  Mitglieder  für  die  Aufnahme  stimmen  müssen.  Alle
Jahre  muß  mindestens  eine  Generalversammlung  abgehalten
werden;  tatsächlich  werden  mehrere  Versammlungen  einberufen.
Die  Leitung  der  Föderation  obliegt  dem  Generalkomitee,  das  aus
dem  Präsidenten  der  Vereinigung  und  66  Mitgliedern,  den  Vertretern ­
  der  angeschlossenen  Körperschaften  (fast  immer  der  Präsident ­
  und  der  Sekretär),  besteht  und  seine  Sitzungen  in  der  Hegel
in  Brüssel  abhält.  Hier  besitzt  die  Föderation  auch  ihr  ständiges ­
  Bureau.  Die  Kosten  der  Vereinigung  werden  von  den  Mitgliedskörperschaften ­
  zu  gleichen  Teilen  getragen.

Rußland  und  Finnland.
Seit  dem  Herbste  1905  besteht  in  Rußland  ein  besonderes
Ministerium  für  Handel  und  Industrie,  das  in  seinen  Abteilungen
(entsprechend  den  Departements  der  anderen  Ministerien)  für
Handel  und  Industrie  deren  sämtliche  Angelegenheiten  leitet;
außerdem  bestehen  bei  diesem  Ministerium  noch  eine  besondere ­
  Abteilung  für  Angelegenheiten  der  Handelsschiffahrt  und
Handelshäfen  und  eine  Lehrabteilung  zur  Leitung  der  An-
            
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