Full text : Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Gewerbliche  Lehrlinge.

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Die  Volontäre  erhalten  keinen  Lohn,  haben  vielmehr  im  ersten  Jahre  1000,  im
zweiten  Jahre  500  Ji  Lehrgeld  an  die  Firma  im  voraus  zu  zahlen.
Diese  Beträge  werden  besonders  verwaltet  und  dienen  dazu,  den  eigentlichen
Lehrlingen  nach  dem  Ermessen  der  Firma  während  der  Lehrzeit  theoretischen  Unterricht ­
  in  der  Fortbildungsschule  und,  soweit  die  Mittel  reichen,  besonders  befähigten,
fleißigen  und  bedürftigen  Lehrlingen  nach  Schluß  der  Lehrzeit  theoretischen  Unterricht ­
  erteilen  zu  lassen.
Zum  Zweck  der  theoretischen  Ausbildung  ist  eine  eigene  Fortbildungsschule ­
  eingerichtet,  welche  durch  Verfügung  des  Herrn  Oberpräsidenten
der  Provinz  Brandenburg  vom  26.  Juni  1905  als  ausreichender  Ersatz  für
die  städtischen  Pflichtfortbildungsschulen  anerkannt  worden  ist.  Der
Unterricht  wird  in  der  Regel  während  der  Arbeitszeit  von  geeigneten
technischen  und  kaufmännischen  Beamten  der  Firma  erteilt.  Wie  aus  dem
nachstehenden  Stundenplan  zu  ersehen  ist,  findet  auch  in  der  Stunde  von
7—8  Uhr  vormittags,  also  vor  Beginn  der  Arbeitszeit  Unterricht  statt
und  zwar  in  der  Regel  in  solchen  Fächern,  welche  das  Denkvermögen  der
Schüler  in  höherem  Maße  beanspruchen  und  mehr  Aufmerksamkeit  erfordern, ­
  als  die  in  den  Nachmittagsstunden  vorkommenden  Fächer.  Diese
Anordnung  ist  getroffen,  weil  nach  8—9  ständiger  Arbeit  der  Lehrling  meist
ermüdet  und  daher  auch  seine  geistige  Aufnahmefähigkeit  nicht  so  groß  ist,
als  am  Morgen.  Außerdem  sind  im  Sommer  die  Schulräume  morgens  kühl
und  deshalb  für  geistige  Tätigkeit  besser  geeignet,  als  in  den  Nachmittagsstunden. ­

Die  Honorare  der  Lehrer  und  die  Unterhaltungskosten  der  Schule
werden  aus  den  Lehrgeldern  der  Volontäre  gedeckt  (vgl.  §  19  der  Grundsätze), ­
  soweit  diese  dafür  ausreichen.
Die  Schule  ist  zurzeit  eine  dreiklassige.  Der  Unterricht  wird  nach
folgenden  Lehrplänen  erteilt:
Klasse  I  und  Ia  (die  oberen):
(Siehe  Anmerkung  Seite  218.)
1  Volkswirtschaftslehre  und  Bürgerkunde  (Pensum  zusammengestellt  unter  A).
1  Buchführung  (mit  Weehselrecht  und  Handelsrecht;  Pensum  unter  B).
1  Algebra  (Pensum  unter  C).
1  Geometrie  (Pensum  unter  D).
1  Materialienkunde  (Eisenhüttenkunde;  Pensum  unter  E).
1  Materialienkunde  (Werkstattkunde;  Pensum  unter  F).
2  Zeichnen  (Pensum  unter  O)  .
Klasse  II  (die  mittlere):
2  Deutsch  (Pensum  unter  G).
1  Rechnen  (Pensum  unter  H).
1  Algebra  (Pensum  unter  J).
1  Geometrie  (Pensum  unter  K).
2  Zeichnen  (Pensum  unter  O).
Kl  asse  III  (die  untere):
2  Deutsch  (Pensum  unter  L).
1  Rechnen  (Pensum  unter  M).
1  Geometrie  (Pensum  unter  N).
2  Zeichnen  (Pensum  unter  O).
            
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