I. MASS- UND WERTFESTSTELLUNG IM WARENVERKEHR 81
Aufmachung hat den Zweck, die Ware schon beim ersten Anblick
Vorteilhaft erscheinen zu lassen; die Aufmachung muß daher der
Geschmacksrichtung und den Gewohnheiten des Käufers angepaßt
Sein. Je geringer die Warenkenntnis des Käufers, desto mehr Be-
deutung wird er der Aufmachung beilegen und sie als Kennzeichen
einer als gut erkannten Ware betrachten. Daher spielt die Auf-
Machung der Waren, die für weniger kultivierte Völker bestimmt
sind, oft eine ausschlaggebende Rolle.
5. DIE PREISFESTSETZUNG
Der Preis ist die Menge der im Tausch hingegebenen Güter,
Davon zu unterscheiden ist die Preisanstellung, die dem wirtschaft-
lichen Begriff des subjektiven Tauschwertes gleichkommt, allgemein
aber kurzweg auch als Preis bezeichnet wird, obwohl sie nur ein
Antrag zum Verkauf ist, keineswegs immer zum Verkaufspreis wird.
Zur Festsetzung des Preises, ebenso wie der Preisanstellung, ge-
hören drei Angaben: das Verhältnis zwischen Ware und Tauschmittel
(Geld), der Ort, bis zu dem die Versendungsspesen eingeschlossen
sind, und die Zeit, zu dem der Preis fällig wird.
1. Von den beiden Zahlen, die das Verhältnis zwischen Ware
und Geld angeben, ist die eine veränderlich, die andere fest; diese
heißt Preisbasis oder Preiseinheit. Zumeist ist eine Mengeneinheit
oder eine bestimmte Menge der Ware die Preiseinheit, z. B. 1 q,
50 kg, 1 Gros, und man bezeichnet diese Art der Preisangabe als
direkte Preisnotierung, Bei der indirekten Preisnotierung oder Mengen-
notierung ist die Geldmenge fest und die Warenmenge veränderlich;
sie kommt im Warenverkehr ganz vereinzelt (z, B. bei Eiern im
Kleinhandel), häufiger. im Bankgeschäfte bei der Notierung der
Devisen (London und Übersee) vor. Die Gewichtseinheit, für die
Sich der Preis versteht, ist in der Regel Nettogewicht; bei Massen-
artikeln in leichten Emballagen (Säcken, Ballen) wird der Preis zu-
weilen für das Bruttogewicht angegeben mit dem Zusatze Brutto =
Netto. Die Emballage ist entweder im Preis inbegriffen (inklusive
oder franko Emballage) oder muß beigestellt oder besonders ver-
gütet werden (exklusive Emballage).
2. Hinsichtlich der Zahlungszeit unterscheidet man Netto-Kassa-
Preise und Zeitpreise, Jene verstehen sich für sofortige Zahlung nach
Empfang der Ware (ohne daß hiebei ein Abzug gewährt wird); die
Zeitpreise verstehen sich für die Zahlung des Warenbetrages in einer
gewissen Zeit (3, 4, 6, auch 9 und mehr Monate Zeit oder Respiro)
große Bedeutung zu; sind diese Labels überdies registriert, so tragen sie viel
dazu bei, das bei diesen‘ Käufern häufige Mißtrauen zu zerstreuen und der
Ware ‚einen dauernden. Absatz: zu schaffen.