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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
gearbeitet. Haben diese Bestrebungen auch mehr und mehr Anerkennung
gefunden und sich seit Ende der 80 er Jahre der Unterstützung
durch die bestehenden älteren Gewerkvereiue zu erfreuen, so ist
doch der Erfolg der ganzen Bewegung nicht sonderlich groß.
Seit Ende der 80 er Jahre bildete sich neben den älteren, nur
„gelernte“ Arbeiter umfassenden Gewerkvereinen eine neue Gruppe,
die Gewerkvereine der ungelernten Arbeiter, aus. In dieser Gruppe
haben von Anfang an sozialistische Ideen maßgebenden Einfluß gehabt
und behalten, und von hier aus haben diese Ideen schließlich
auch Eingang in die älteren Gewerkvereine gefunden. Eine ganze
Reihe von neueren Beschlüssen der Gewerkvereinskongresse läßt das
deutlich erkennen. Diese Umbildung in der Auffassung ist um so
wichtiger, als sich auch der Zusammenhang zwischen den Gewerkvereinen
der verschiedenen Berufe enger gestaltet hat. Außer den
seit Anfang der 70 er Jahre entwickelten lokalen Gewerkvereinsverbänden
und den seit 1868 jährlich abgehaltenen Gewerkvereinskongressen
ist 1899 eine festorganisierte General Federation of Trade
Unions entstanden, die sich als eine Gesamtorganisation der Gewerkvereine
überhaupt darstellt. Ihre Organe sind der Generalrat (general
council), bestehend aus Vertretern der einzelnen Verbände, und
der vom Generalrat ernannte geschäftsführende Ausschuß (management
committee) aus 15 Personen. Unter diesen wirken nach näherer
Bestimmung des Generalrates Distriktkomitees. Der Zweck der Gesamtorganisation
ist insbesondere die Hebung der allgemeinen Lage
und sozialen Stellung der Arbeiter, die Errringung der politischen
Macht für die Arbeiter, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse zu
einem Ganzen, die Sicherung einheitlichen Vorgehens aller zugehörigen
Gewerkvereine. Dabei wird aber der Nachdruck auf friedliche Auseinandersetzung
gelegt.
Die Gewerkvereine hatten sich seit Ende der 60 er Jahre vielfacher
Sympathien zu erfreuen. Aber in den letzten Jahren haben
sich die Klagen über die „Tyrannei“ der Gewerkvereine, über die
Hindernisse, die sie durch ihre Mittel zur Beeinflussung des Arbeiterangebotes
und zur Hochhaltung der Löhne usw. der gewerblichen Entwicklung
bereiten, und ähnliche Dinge stark vermehrt. Besonders
nach dem großen 8 monatlichen Maschinenbauerstreik 1897, der vielfach
im wesentlichen als eine Machtprobe aufgefaßt wird, hat sich die
Gegenströmung verschärft. Auch die englische Rechtsprechung ist den
Gewerkvereinen neuerdings ungünstiger geworden. Die Vorschriften
der Gesetze von 1871 und 1875 über die als ungesetzlich bezeichneten
Mittel wurden von der Rechtsprechung strenger gehandhabt und weiter
ausgelegt. Noch wichtiger ist, daß am 22. Juli 1901 das Oberhaus als
höchster Gerichtshof aus Anlaß der Entschädigungsklage einer Balinge-