Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

260

II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

gearbeitet.  Haben  diese  Bestrebungen  auch  mehr  und  mehr  Anerkennung ­
  gefunden  und  sich  seit  Ende  der  80  er  Jahre  der  Unterstützung ­
  durch  die  bestehenden  älteren  Gewerkvereiue  zu  erfreuen,  so  ist
doch  der  Erfolg  der  ganzen  Bewegung  nicht  sonderlich  groß.
Seit  Ende  der  80  er  Jahre  bildete  sich  neben  den  älteren,  nur
„gelernte“  Arbeiter  umfassenden  Gewerkvereinen  eine  neue  Gruppe,
die  Gewerkvereine  der  ungelernten  Arbeiter,  aus.  In  dieser  Gruppe
haben  von  Anfang  an  sozialistische  Ideen  maßgebenden  Einfluß  gehabt ­
  und  behalten,  und  von  hier  aus  haben  diese  Ideen  schließlich
auch  Eingang  in  die  älteren  Gewerkvereine  gefunden.  Eine  ganze
Reihe  von  neueren  Beschlüssen  der  Gewerkvereinskongresse  läßt  das
deutlich  erkennen.  Diese  Umbildung  in  der  Auffassung  ist  um  so
wichtiger,  als  sich  auch  der  Zusammenhang  zwischen  den  Gewerkvereinen ­
  der  verschiedenen  Berufe  enger  gestaltet  hat.  Außer  den
seit  Anfang  der  70  er  Jahre  entwickelten  lokalen  Gewerkvereinsverbänden ­
  und  den  seit  1868  jährlich  abgehaltenen  Gewerkvereinskongressen ­
  ist  1899  eine  festorganisierte  General  Federation  of  Trade
Unions  entstanden,  die  sich  als  eine  Gesamtorganisation  der  Gewerkvereine ­
  überhaupt  darstellt.  Ihre  Organe  sind  der  Generalrat  (general ­
  council),  bestehend  aus  Vertretern  der  einzelnen  Verbände,  und
der  vom  Generalrat  ernannte  geschäftsführende  Ausschuß  (management ­
  committee)  aus  15  Personen.  Unter  diesen  wirken  nach  näherer
Bestimmung  des  Generalrates  Distriktkomitees.  Der  Zweck  der  Gesamtorganisation ­
  ist  insbesondere  die  Hebung  der  allgemeinen  Lage
und  sozialen  Stellung  der  Arbeiter,  die  Errringung  der  politischen
Macht  für  die  Arbeiter,  die  Zusammenfassung  der  Arbeiterklasse  zu
einem  Ganzen,  die  Sicherung  einheitlichen  Vorgehens  aller  zugehörigen
Gewerkvereine.  Dabei  wird  aber  der  Nachdruck  auf  friedliche  Auseinandersetzung ­
  gelegt.
Die  Gewerkvereine  hatten  sich  seit  Ende  der  60  er  Jahre  vielfacher ­
  Sympathien  zu  erfreuen.  Aber  in  den  letzten  Jahren  haben
sich  die  Klagen  über  die  „Tyrannei“  der  Gewerkvereine,  über  die
Hindernisse,  die  sie  durch  ihre  Mittel  zur  Beeinflussung  des  Arbeiterangebotes ­
  und  zur  Hochhaltung  der  Löhne  usw.  der  gewerblichen  Entwicklung ­
  bereiten,  und  ähnliche  Dinge  stark  vermehrt.  Besonders
nach  dem  großen  8  monatlichen  Maschinenbauerstreik  1897,  der  vielfach ­
  im  wesentlichen  als  eine  Machtprobe  aufgefaßt  wird,  hat  sich  die
Gegenströmung  verschärft.  Auch  die  englische  Rechtsprechung  ist  den
Gewerkvereinen  neuerdings  ungünstiger  geworden.  Die  Vorschriften
der  Gesetze  von  1871  und  1875  über  die  als  ungesetzlich  bezeichneten
Mittel  wurden  von  der  Rechtsprechung  strenger  gehandhabt  und  weiter
ausgelegt.  Noch  wichtiger  ist,  daß  am  22.  Juli  1901  das  Oberhaus  als
höchster  Gerichtshof  aus  Anlaß  der  Entschädigungsklage  einer  Balinge-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.