Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung. 
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gemein für strafbar zu erklären, mögen sie von Arbeitgebern oder 
Arbeitnehmern ausgehen. Bis jetzt ist es nicht dazu gekommen. 
Gegen ein einseitiges, nur eine der beiden Parteien betreffendes Vor 
gehen bestehen ernste Bedenken. 
Daß die Vorschriften des § 153 der Gewerbeordnung einer Um 
gestaltung bedürfen, um manche Unklarheit und Lücke der jetzigen 
Fassung zu beseitigen, ist wiederholt und von verschiedenen Seiten 
betont worden. Da aber auch die jetzige Form des § 152, der die 
Koalitionsfreiheit regelt, häufig als nicht ganz ausreichend und nicht 
völlig klar bezeichnet worden ist, so wird es als nicht angängig an 
gesehen, nur einen dieser Paragraphen umzugestalten. Sie ergänzen 
sich gegenseitig. Wird die Koalitionsfreiheit in noch weitergehendem 
Maße gewährt derart, daß sie für alle berechtigten Bestrebungen 
dauernden oder vorübergehenden Zusammenschlusses zur Wahrneh 
mung der Klasseninteressen durch Beeinflussung der Arbeitsbeding 
ungen ausreicht, so würde auch mit um so größerer Energie dem Miß 
brauch der Freiheit in Form des Koalitionszwanges entgegengetreten 
werden können, und umgekehrt. Der Fortbestand eines derartigen Rechtes 
wird durch Abwehr seines Mißbrauches am besten sichergestellt. 
12. Kapitel. Die Arlbciterversiclicrung. 
§ 1. Entwicklung und allgemeine Grundsätze. Unter Arbeiterversiche 
rung wird hier verstanden die gesetzlich geregelte Versicherung, welche 
die wirtschaftlichen Folgen der Unterbrechung, der Beeinträchtigung 
oder des Verlustes der Arbeitsfähigkeit auszugleichen oder zu mildern 
bezweckt. Die Sicherstellung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit, 
wie sie sich aus den Schwankungen der Marktverhältnisse ergibt, ist 
bereits im 6. Kapitel besprochen. Da die rechtliche und versiche 
rungstechnische Seite der Arbeiterversicherung in dem Bande über 
Versicherungswesen behandelt wird, kommt es an dieser Stelle im 
wesentlichen auf einen systematischen Überblick über das Vorhandene 
und seine Wirkungen an. 
Der Arbeitsfähigkeit des Arbeiters drohen Gefahren durch Krankheit, 
Unfall, Invalidität (aus anderen Ursachen als durch Unfall), Alter und Tod. 
Die Arbeitsfähigkeit wird durch solche Ereignisse entweder vorübergehend 
oder dauernd, entweder zum Teil oder vollständig aufgehoben, und damit 
sindfür den Arbeiter, für seine Angehörigen oder für seineHinterbliebenen 
schwere wirtschaftliche Nachteile verbunden. Seine und der Seinen Exis 
tenz kann dadurch ernstlich erschüttert oder auch vollständig vernichtet 
werden, wenn es nicht gelingt, die Folgen abzuschwächen oder aus 
zugleichen. Das ist nun freilich für die auf den Ertrag ihrer Ar 
beitskraft angewiesene wirtschaftlich schwache Bevölkerungsschicht 
stets so gewesen, auch in den Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis 
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