Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

Vorwort.

Sozialpolitische  Fragen  unterliegen  in  besonderem  Maße  dem  persönlichen ­
  Urteil.  Weniger  noch  als  bei  anderen  Zweigen  der  Volkswirtschaftspolitik ­
  hat  hier  die  Wissenschaft  zu  feststehenden  und  allgemein
anerkannten  Ergebnissen  gelangen  können.  Gleichwohl  habe  ich  geglaubt,
dem  Zwecke  des  Lehrbuches  zu  Liebe  meine  persönliche  Auffassung
möglichst  hinter  den  Tatsachen  zurücktreten  lassen  zu  sollen.  Diese
Tatsachen  reden  deutlich  genug.  Sie  zeigen  die  große  Vielgestaltigkeit
der  sozialpolitischen  Aufgaben  und  Arbeiten;  sie  lassen  erkennen,  daß
die  sozialpolitischen  Leistungen  der  letzten  Jahrzehnte  einen  bedeutenden
Umfang  erreicht  haben,  weisen  aber  auch  auf  die  Fülle  der  noch  zu
lösenden  Aufgaben  hin.  Zugleich  lassen  die  tatsächlichen  Angaben  klar
hervortreten,  wie  wenig  es  möglich  ist,  allgemein  gütige  Richtschnuren
für  die  sozialpolitische  Arbeit  aufzustellen.  Soweit  ich  meinem  persönlichen ­
  Urteil  Ausdruck  gegeben  habe  —  was  namentlich  in  den  grundsätzlichen ­
  Betrachtungen  des  I.  (allgemeinen)  Teiles  der  Fall  ist  —,
kann  daraus  ein  Schluß  auf  die  Auffassung  der  Reichsverwaltung  selbstverständlich ­
  nicht  gezogen  werden,  zumal  ich  an  deren  sozialpolitischen
Arbeiten  Anteil  zu  nehmen  keine  Gelegenheit  gehabt  habe.  Meine
eigenen  Erlebnisse  und  Erfahrungen  auf  dem  Gebiete  theoretischer  und
praktischer  sozialpolitischer  Arbeit,  zu  denen  mir  in  meinen  früheren
Stellungen  reiche  Gelegenheit  geboten  war,  sind  überall  die  Grundlagen
meines  Urteils.  Daß  ich  auch  da,  wo  ich  meine  persönliche  Auffassung
zum  Ausdruck  bringe,  bemüht  gewesen  bin,  eine  Polemik  mit  anders
Denkenden  zu  unterlassen,  erklärt  sich  aus  der  Aufgabe  des  Lehrbuches
ohne  weiteres.
Der  III.  und  IV.  Teil  des  Buches  ist  wesentlich  knapper  gehalten
als  der  II.  Teil,  der  den  wichtigsten  Zweig  der  Sozialpolitik,  die
Arbeiterwohlfahrtspolitik,  behandelt.  Ihm  gegenüber  haben  der  III.  und
IV.  Teil  mehr  den  Charakter  eines  ergänzenden  Anhanges.
Vieles  von  dem,  was  ich  ausgeführt  habe,  wird  denjenigen  nicht
fremd  sein,  die  sich  ständig  in  der  Wissenschaft,  Gesetzgebung,  Verwaltung ­
  und  Praxis  mit  sozialpolitischen  Angelegenheiten  beschäftigen.
Aber  ein  Lehrbuch  ist  nicht  in  erster  Linie  für  die  Wissenden,  sondern
vor  allem  für  die  Wissensbedürftigen  bestimmt,  und  diesem  Umstande
hatte  ich  Rechnung  zu  tragen.
Friedenau  b.  Berlin,  Ende  April  1904.

II.  van  der  Borght.
            
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