Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

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mit  nicht  geringen  Schwierigkeiten  verknüpft,  sich  in  den  zahlreichen
Rechtsfragen  zurechtzufinden,  die  heute  im  ganzen  wie  im  einzelnen
auf  seine  Verhältnisse  einwirken.  Er  braucht  sachverständigen  Rat,
oft  genug  auch  sachverständige  Hilfe,  und  zwar  sowohl  zur  richtigen
Vertretung,  Wahrnehmung  und  Sicherung  seiner  gesetzlich  berechtigten
Forderungen  und  Ansprüche,  als  auch  zur  Zurückhaltung  von  unbegründeten ­
  Ansprüchen  und  verkehrten,  aussichtslosen  Schritten.  Es
gab  und  gibt  viele  Personen,  die  dem  Arbeiter  die  Befriedigung  dieses
Bedürfnisses  gegen  Entgelt  ermöglichen  -wollen.  Dem  Arbeiter  fehlen
oft  genug  die  Mittel  dazu,  diesen  Weg  zu  beschreiten,  und  überdies  ist
es  nicht  immer  wünschenswert,  daß  der  Arbeiter  auf  Inanspruchnahme
entgeltlicher  Beratung  in  Rechtsfragen  verwiesen  wird.  An  Rechtsanwälte ­
  wird  er  sich  nur  in  seltenen  Fällen  wenden  können,  weil  ihm
die  Ausgaben  zu  groß  werden,  und  wenden  wollen,  weil  er  von  dem
in  Arbeiterkreisen  weit  verbreiteten  Mißtrauen  gegen  Angehörige
anderer,  anscheinend  oder  wirklich  besser  gestellter  Klassen  beherrscht
wird.  Es  würden  deshalb  oft  die  Rechtskonsulenten  sein,  an  die  er
sich  zu  wenden  hätte,  und  unter  diesen  die  lauteren  von  den  unlauteren ­
  Elementen  zu  scheiden,  würde  ihm  in  sehr  vielen  Fällen  nicht
möglich  sein.  Je  mehr  er  den  unlauteren  Elementen  in  die  Hände
fällt,  desto  größer  wird  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  das  natürliche  und
berechtigte  Streben  des  Arbeiters  nach  Wahrung  seiner  Rechte  in
falsche  Bahnen  gelenkt  und  daß  es  einer  skrupellosen  Ausnutzung  zu
Erwerbszwecken  dienstbar  gemacht  wird.  Daß  darin  ein  bedenklicher
Übelstand  liegt,  wird  von  keiner  Seite  bestritten.  Auch  die  neuere
sozialpolitische  Gesetzgebung  hat  das  anerkannt  uud  deshalb  unlautere
Elemente  der  bezeichneten  Art  von  den  Gewerbegerichten  und  von
den  Schiedsgerichten  und  Rekursinstanzen  der  Arbeiterversicherung
fernzuhalten  gesucht.  In  vielen  Fällen  würde  der  Arbeiter  bei  unbeteiligten ­
  Behörden  unentgeltlich  zuverlässige  Auskunft  erhalten
können.  Sein  Mißtrauen  auch  gegen  diese  ist  aber  in  der  Regel  viel
zu  stark,  als  daß  er  sich  gern  an  sie  wenden  sollte.  Unter  solchen
Umständen  mußten  ihm  zunächst  die  Vereine,  Verbände  und  sonstigen
Organisationen,  denen  er  angehört  oder  mit  denen  er  Fühlung  unterhält, ­
  als  die  geeignetsten  Stellen  erscheinen,  von  denen  er  sich  Rat
und  Auskunft  holen  könnte.  In  der  Tat  ist  dieser  Weg  zunächst  beschritten ­
  worden.  Eine  Reihe  der  in  Frage  kommenden  Organisationen ­
  hat  sich  dadurch  veranlaßt  gesehen,  besondere  Kommissionen
für  derartige  Zwecke  einzusetzen,  ohne  dadurch  den  Ansprüchen  sachlich
vollkommen  genügen  zu  könnnen.  Die  Mühewaltung,-  die  damit  übernommen ­
  wurde,  nahm  schon  an  äußerem  Umfang  rasch  zu,  und  überdies ­
  war  die  Verantwortung  für  sachliche  Richtigkeit  der  erteilten
Ratschläge  usw.  für  Personen,  deren  Berufstätigkeit  auf  ganz  anderen
            
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