Verlag der ET. L aupp’schen Buchhandlung in Tübingen.
Bernhard Harms:
Soeben erschien :
Hrbeifskammern und Kaufmannskammern.
Gesetzliche 3nleressenperfrefungen
der Unternehmer, Angestellten und Arbeiter.
8. 1966. 80 Pfg.
Früher erschienen:
Deutsche Arbeitskammern.
Untersuchungen zur Frage einer gemeinsamen gesetzlichen Interessen
vertretung der Unternehmer und Arbeiter in Deutschland.
Gross 8. 1904. M. 1.80.
„Die Schrift verdient aktuelles Interesse. Bekanntlich hat am 30. Jan.
1904 der Staatssekretär des Innern Graf von Posadowsky-Wehner im Reichs
tag in Aussicht gestellt, dass entsprechend dem Erlass Kaiser Wilhelms vom
4. Febr. 1890 nunmehr die Existenz von Arbeitskammern seitens des Reichs
in Erwägung gezogen wird, in denen die Arbeiter Gelegenheit haben, ihre
Wünsche und Interessen gegenüber Arbeitgebern und Behörden in friedlicher
Weise zu vertreten. Harms schildert, welche Versuche bisher im Auslande
auf diesem Gebiete gemacht sind, erörtert die bezüglichen Vorschläge, die
deutscherseits seither empfohlen wurden, und kommt selbst zum Ergebnis,
dass Arbeitskammern am besten als selbständige Organisationen errichtet
werden. Wie diese Organisationen im einzelnen durchgeführt und welche
Aufgaben ihnen zugewiesen werden sollen, möge aus der beachtenswerten
Schrift selbst entnommen werden.“
Literarisches Zentralblatt für Deutschland. 1904. Nr. 31.
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen.
Bernhard llarms:
Die
holländischen Arbeitskammern.
Ihre Entstehung, Organisation und Wirksamkeit.
Gross 8. 1903. M. 5.—.
„Der Verfasser hat die Tätigkeit der Kammern längere Zeit an Ort und
Stelle studiert und ist dadurch in die Lage gesetzt, ein selbständiges Urteil
über sie abzugeben Die Lehren, welche der Verfasser aus den Verhält
nissen der holländischen Arbeitskammern abstrahiert, können bei der even
tuellen Errichtung solcher Kammern in Deutschland gute Dienste leisten “
Liter. Mitteilungen d. Knnalen d. Deutschen Reichs. XVI. Jahrg. Nr. 5.