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verwendeten P.S. als Verhältnis der jeweiligen Gesamtpferdekräfte
bei den einzelnen Bezirken betrachten.
Es betrug nämlich der Anteil in °/ 0
der
im Reg.Bez. Münster
Arnsberg
Düsseldorf
Wasserhaltung
16,0
26,0
22,3
Förderung
44,0
31,0
35,9
Wasserhaltung und Förderung
—
0,1
0,1
Kabel
1,6
M
1,0
Ventilatoren
9.6
8,5
7,2
Separation
0,8
i,4
1,7
Wäsche
1,4
4,7
4,7
Kesselspeisung
1,2
i,3
1,4
Fahrkünste
0,1
1,0
0,1
Sonstigen Vorrichtungen
17,0
18,6
19,6
Koksausdruckmaschinen
0.3
0,9
0,8
Ziegeleien
i» 2
o,3
1,2
Lokomotiven und Lokomobilen
6,8
5,i
4,0
IOO
IOO
IOO
Bei der Wasserhaltung finden wir den grössten Anteil
mit 26 % in dem südöstlichen Teile des Beckens, der dem Reg.-Bez.
Arnsberg angehört, dann folgt der südwestliche Teil im Reg.-Bez.
Düsseldorf. Am geringsten ist der Anteil (16 %) im nördlichen
Teile, also dem Reg.-Bez. Münster. Dagegen ist bei der
Förderung der Anteil im Norden wegen der Tiefe der Gruben
am grössten, ebenso ist es bei den Ventilatoren, also den Bewetterungsanlagen.
Unter den sonstigen Vorrichtungen
ist wohl die mechanische und chemische Weiterverarbeitung der
Kohle zu verstehen. Man sieht, ein wie grosser Teil der P.S.
diesem Betriebszweige gewidmet wird. Er ist im Süden grösser.
Schon 1887 wies man darauf hin, dass für die meisten Fettkohlenzechen
der Kokereibetrieb eine wichtige Quelle des Gewinnes sei
und man der Koksfabrikation den hauptsächlichsten Anteil des
erzielten Ueberschusses zuzuschreiben habe 1 ).
Die Ursachen der ständigen Vermehrung bezw. der zunehmenden
Konzentration des Maschinenkapitals waren einmal,
sich bei der von diesem zu leistenden Arbeit die gleich zu analysierenden
Vorteile des Gesetzes des zunehmenden Ertrages zu
nutze zu machen. Zum andern zwang die zunehmende Tiefe des
Bergbaues noch zu einer stärkeren Kapitalvermehrung wegen der
dadurch um so mehr benötigten Stärke der maschinellen Arbeitskräfte.
Und eben weil z. B. im Norden des Ruhrbezirkes die
1) Simmersbach, Die Koksfabrikation im O.B.B. Dortmund mit Berücksichtigung
des fremden Wettbewerbes. Preuss. Zeitschr. 1887. B. 329.