Object: Tote und lebendige Wissenschaft

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Eine weitere Stufe bilden die Personen des Betriebes. 
Auch diese gehören in dieser ihrer Gliedeigenschaft ausnahms 
los zum Betrieb selbst. Von den Direktoren und Inspektoren 
berunter bis zum Arbeiter ist jeder Organ des Betriebes, 
auch der Unternehmer selbst — eine Tatsache, die so oft über 
sehen wird und einen Hauptgrund der falschen individualisti 
schen Einstellung bildet, die Unternehmung, Markt und Volks 
wirtschaft aus (gleichsam willkürlichen, subjektiven) Einzel 
handlungen zusammengestückelt sein laßt, statt sie als aus 
Ganzheiten, die sich bis herunter zum letzten Organ ausgliedern, 
zu verstehen! — 
Aus dieser Organeigenschaft der Betriebsteilnehmer folgt 
wieder die Eigenschaft jedes Gliedes, ein Einzelwirtschafter 
zu sein, d. h. mit Hilfe des aus dem Betriebe gezogenen Wirt 
schaftsertrages — des Einkommens — selbst seinen eigenen 
Bedarfsbetrieb, den „Haushalt", als eine kleinste wirtschaft 
liche Ganzheit, aufzubauen, sich selbst zu ihrem Gliede zu 
machen. Die meisten Haushalte sind dann wieder so aufgebaut, 
daß mehrere an ihnen teilnehmen, daß sie also selbst mehrere 
Wirtschaftsglieder haben, meistens die zur Familie gehörigen 
Personen (die wieder Glieder mehrerer Betriebe sein können). 
Daß der Haushalt seine eigene Gemeinsamkeilsreife besitzt, 
liegt auf der Hand. Er ist ein Betrieb mit eigener „wirt 
schaftlicher Hausordnung", die den gesamten Wirtschafts 
handlungen — welche hauptsächlich der Genußreife an 
gehören — ihre ganz bestimmte Gliederung verleiht. Auch 
die Hervorbringungsreife im Haushalte ist eine arteigene. 
Man vergleiche z. B. die Gliederung der Handlungen der 
Genußreife in einem Gasthofe mit jener in einem Familien 
haushalte. Der Unterschied in der verschiedenen „Betriebs 
organisation" zeigt jenen der jeweiligen Gemeinsamkeitsreife 
an. — Daß der Haushalt selbst keine innere „Marktreife" hat, 
darum auch keinerlei Handelstätigkeit, die im Innern seines
	        
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