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Verhältnisses zwischen Produktion und Absatzmöglichkeit zur Ver
einigung, die die Absatzmöglichkeit in Gestalt des Exportes er
weitern sollte« J ). Diese Vereinigung war der 1858 gegründete
»Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirke
Dortmund«, kurzweg Bergbauverein genannt.
Pis kann nicht unsere Aufgabe sein, all die verschiedenen
folgenden Koalitionen in ihrem geschichtlichen Tatsachenmaterial
vorzuführen. Den Leser, der sich eingehend über dies tat
sächliche Material orientieren will, verweise ich vor allem
auf den 10.—12. Band des von seiten der Beteiligten veröffent
lichten grossen Werkes über die Entwickelung des niederrheinisch
westfälischen Steinkohlenbergbaues in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts (Berlin, Julius Springer). Im folgenden wollen wir
die Entwicklung zum heutigen Rheinisch-Westfälischen Kohlen
syndikat nur in grossen Zügen schildern und dafür die theoreti
schen Gesichtspunkte um so mehr hervorheben.
Die Entwicklung der Koalitionen lässt sich am besten unter
dem Gesichtspunkte der jeweils vorwiegenden Zwecksetzung, aus
der sie entstanden sind, darlegen ä ).
1. Die Bestrebungen zur Vergrösserung des Absatzgebietes.
Im Jahre 1877 wurde von 23 Gas- und Flammkohlenzechen
im Bochumer und Gelsenkirchener Revier der westfälische Kohlen
ausfuhrverein gegründet, der hauptsächlich gegen die englische
Kohle gerichtet war. Hierbei half der Bergbauverein, der ja
ebenfalls einer Baisse seine Existenz verdankte, mit, indem er
besonders Tarifermässigungen erstrebte. Doch alles beseitigte
die Ende der 70 er Jahre bestehende Ueberproduktion nicht.
Darum ging man dem Uebel näher zu Leibe, man organisierte
2. die Förderung.
Schon 1877 hatte der auf dem Gebiete seiner Interessen stets
besonders tätige Bergbauverein eine Vereinigung von 141 Zechen
mit 95,1 % der Gesamtförderung des O.B.B. Dortmund zustande
gebracht, die 1880 als Förderkonvention zusammentrat und eine
direkte Einschränkung der Förderung erstrebte. Aber die Ver
einigung war sehr locker; es gab viele Ausnahmen und beson
ders waren nur niedrige Strafen festgesetzt, die eigentlich nur
für die schwachen Werke ein Hemmnis bildeten, während die
1) Entw. Bd. X. Teil 2. 41.
2) Vgl. für das folgende Sarter, Syndikatsbestrebungen im niederrheinisch-westfäli-
schen Steinkohlenbezirke. Jahrb. f. Nat. u. Stat. 1894. III. Folge 7. Bd.