Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Verhältnisses zwischen Produktion und Absatzmöglichkeit zur Ver 
einigung, die die Absatzmöglichkeit in Gestalt des Exportes er 
weitern sollte« J ). Diese Vereinigung war der 1858 gegründete 
»Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirke 
Dortmund«, kurzweg Bergbauverein genannt. 
Pis kann nicht unsere Aufgabe sein, all die verschiedenen 
folgenden Koalitionen in ihrem geschichtlichen Tatsachenmaterial 
vorzuführen. Den Leser, der sich eingehend über dies tat 
sächliche Material orientieren will, verweise ich vor allem 
auf den 10.—12. Band des von seiten der Beteiligten veröffent 
lichten grossen Werkes über die Entwickelung des niederrheinisch 
westfälischen Steinkohlenbergbaues in der zweiten Hälfte des 19. 
Jahrhunderts (Berlin, Julius Springer). Im folgenden wollen wir 
die Entwicklung zum heutigen Rheinisch-Westfälischen Kohlen 
syndikat nur in grossen Zügen schildern und dafür die theoreti 
schen Gesichtspunkte um so mehr hervorheben. 
Die Entwicklung der Koalitionen lässt sich am besten unter 
dem Gesichtspunkte der jeweils vorwiegenden Zwecksetzung, aus 
der sie entstanden sind, darlegen ä ). 
1. Die Bestrebungen zur Vergrösserung des Absatzgebietes. 
Im Jahre 1877 wurde von 23 Gas- und Flammkohlenzechen 
im Bochumer und Gelsenkirchener Revier der westfälische Kohlen 
ausfuhrverein gegründet, der hauptsächlich gegen die englische 
Kohle gerichtet war. Hierbei half der Bergbauverein, der ja 
ebenfalls einer Baisse seine Existenz verdankte, mit, indem er 
besonders Tarifermässigungen erstrebte. Doch alles beseitigte 
die Ende der 70 er Jahre bestehende Ueberproduktion nicht. 
Darum ging man dem Uebel näher zu Leibe, man organisierte 
2. die Förderung. 
Schon 1877 hatte der auf dem Gebiete seiner Interessen stets 
besonders tätige Bergbauverein eine Vereinigung von 141 Zechen 
mit 95,1 % der Gesamtförderung des O.B.B. Dortmund zustande 
gebracht, die 1880 als Förderkonvention zusammentrat und eine 
direkte Einschränkung der Förderung erstrebte. Aber die Ver 
einigung war sehr locker; es gab viele Ausnahmen und beson 
ders waren nur niedrige Strafen festgesetzt, die eigentlich nur 
für die schwachen Werke ein Hemmnis bildeten, während die 
1) Entw. Bd. X. Teil 2. 41. 
2) Vgl. für das folgende Sarter, Syndikatsbestrebungen im niederrheinisch-westfäli- 
schen Steinkohlenbezirke. Jahrb. f. Nat. u. Stat. 1894. III. Folge 7. Bd.
	        
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