Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*)  M.  I.  I  Nr.  9  S.  86  u.  89.

Selten  ist  wohl  ein  Gesetz  mit  mehr  Erwartungen  begrüßt  worden,  als
das  Nahrungsmittelgesetz  vom  14.  Mai  1879,  und  in  wie  viel  Fällen  hat
es  doch  bei  der  Anwendung  versagt!  Die  erste  Enttäuschung  trat  zu  Tage,
als  man  sich  darüber  klar  wurde,  daß  die  analytische  Nahrungsmittel-Chemie
  noch  lange  nicht  auf  dem  Standpunkt  war,  um  wenigstens  mit
annähernder  Zuverlässigkeit  in  allen  Vorkommendell  Fällen  sagen  zu  können,
was  „nachgeinacht  oder  verfälscht"  sei.  Eigentliche  Nahrungsmittel-Chemiker
kannte  man  damals  noch  nicht,  am  Allerwenigsten,  wie  dies  unerläßlich
ist,  Spezialisten  für  die  einzelnen  Fächer.  Als  Beispiel  kann  angeführt
werden,  daß  1877  ein  Pfund  Chokolade  getheilt  und  die  eine  Hälfte  an
einen  Professor  der  Chemie  an  einer  deutschen  Hochschule,  die  andere  an
einen  rheinischen  Privat-Chemiker  gegeben  wurde.  Der  Erstere  ermittelte
50°/o,  der  Letztere  gar  keinen  Kakaogehalt.  Und  doch  war  weder  das  Eine
noch  das  Andere  möglich.
Sehr  richtig  hatte  der  Verband  erkannt,  daß  er  die  chemische  Untersuchung ­
  von  Fabrikaten  selbst  in,  die  Hand  nehmen  müsse,  und  sich  deshalb
mit  der  K.  Württembergischen  Zentralstelle  für  Handel  und  Industrie  iu
Stuttgart  ins  Vernehmen  gesetzt.  Die  ersten  Untersuchungen  befinden  sich
in  dem  gedruckten  Stuttgarter  Protokoll  Seite  12—15  und  erstrecken  sich
auf  Ermittelung  des  Prozentgehaltes  des  Fettes,  des  Schmelzpunktes  und
die  etwaige  Anwesenheit  von  Stärkemehl  und  Schaalen.  —  Die  gewonnenen
Resultate  entsprachen  dem  damaligen  Standpunkte  der  analytischen  Chemie,
doch  fühlte  man  sehr  wohl  durch,  daß  damit  nicht  auszukommen  sei  und
beschloß  daher,  an  das  Reichsgesuudheitsamt*)  den  Antrag  zu  stellen,  es
wolle  die  nach  Maßgabe  der  bisherigen  Untersuchungen  festzustellende
äußerste  Grenze  des  Schmelzpunktes  für  Kakaobutter  oder  irgend  ein  anderer
chemisch  verlässiger  Anhaltspunkt  mitgetheilt  werden,  von  dessen  Vorhandensein
oder  Nichtvorhandensein  die  Beimischung  unzulässiger  Materialien  mit
absoluter  Sicherheit  angenommen  werden  müsse.
Ein  Erfolg  dieses  Gesuches  findet  sich  nicht  verzeichnet.  Beiläufig
bemerkt,  herrschten  im  Publikum  sehr  irrthümliche  Anschauungen  über  den
dem  Reichsgesundheitsamte  gezogenen  Wirkungskreis;  nahm  man  doch  vielfach ­
  an,  daß  dasselbe  in  jedem  vermutheten  Fall  von  Nahrungsmittelfälschung
einzuschreiten  verpflichtet  sei.
Vom  Jahre  1881  wurden  die  Untersuchungen  durch  die  Großh.  Bad.
chemisch-technische  Prüfungs-  und  Versuchsanstalt  in  Karlsruhe  vorgenommen.
Daß  man  auch  noch  zur  Ermittelnng  des  Fremdfettgehaltes  die  sogenauute
Aetherprobe  aufgenommen,  ohne  jedoch  hierdurch  zu  erschöpfenden  und  zuverlässigen ­
  Resultaten  zu  gelangen,  möge  beiläufig  erwähnt  werden.
Inzwischen  war  in  Magdeburg  1882  beschlossen  worden,  gemeinsam
mit  dein  Verein  analytischer  Chemiker  Deutschlands  eine  Preisanfgabe  mit
einem  ersten  Preis  von  500  M.  und  einem  zweiten  von  500  M.,  betreffs
            
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