den ausländischen Geldmärkten auch nicht als gesichert betrach
tet werden konnte.
Die Frage der Finanzirung der inneren Colonisation ist somit
nicht gelöst; ohne Lösung derselben ist aber eine Ansiedelung auf
breiterer Grundlage unmöglich. Aber namhaftere Erfolge können
auch auf der Grundlage nicht gesichert werden, auf welcher die
Ansiedelung heute vorgenommen wird, nämlich auf Grund des
Kapitalhypothekarkredits, auf der ausschliesslichen Basis des Ka
pitalsprinzips. Wenn wir in der Zukunft eine grossangelegte, plan-
mässige, gesunde Ansiedelung betreiben wollen, so müssen wir
mit dem Kapitalprinzip, als der heute ausschliesslichen Grundlage
der Colonisation, brechen und muss die Ansiedlungspolitik auf
eine solche Grundlage gestellt werden, welche, nebst harmonischer
Pflege der Interessen des Ansiedlers und des Colonisirenden, die Er
richtung von Ansiedelungen in grossem Masse und die Sicherung
ihres Bestehens ermöglicht. Diese Grundlage ist das Rentensystem,
welches in dem. Institut des Rentenhypothekarkredites gesichert
und auf der Basis des Rentenprinzips aufgebaut ist. Worin die Be
deutung des Rentensystems im Dienste der ungarischen Ansiede
lungspolitik besteht, wollen wir im folgenden Abschnitte erörtern.
b) Die innere Colonisation und das Renten
system.
Zur massenhaften Schaffung von mittleren und kleinen Bauein
wirtschaften im Wege der Ansiedlung bieten sich zwei Modali
täten: eine staatliche und eine gesellschaftliche; im erteteren Falle
kauft der Staat grosse Güter auf und parzeilirt entweder diese
oder — insoferne solche vorhanden sind — seine eigenen Güter
und überlässt sie in entsprechender Grössenkategorie den Bewer
bern solcher Ansiedelungsstellen; im zweiten Falle führen die
Grossgrundbesitzer selbst, auf ihren eigenen Grundbesitzen
mit staatlicher Mitwirkung oder ohne dieselbe — das Ansiedlungs
verfahren durch. Eine grössere Sicherheit für den Erfolg ist in
der staatlichen Ansiedelung gegeben, insoferne wir als Aufgabe
derselben die Errichtung von neuen politischen Gemeinden be
trachten, was die administrative und polizeiliche Organisirung der
Ansiedler voraussetzt, da in diesem Falle der-entscheidende Ein
fluss auf die Wahl der Ansiedler*, auf die Art und die Bedingungen
ihrer Ansiedelung in den Händen des Staates liegt. Die Bedeutung
der privaten Colonisation tritt nicht so sehr in der Organisirung
von neuen politischen Gemeinden, als mehr darin hervor, dass be
sitzlose ländliche Arbeiter in geringerer oder grösserer Zahl zu