Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

den ausländischen Geldmärkten auch nicht als gesichert betrach 
tet werden konnte. 
Die Frage der Finanzirung der inneren Colonisation ist somit 
nicht gelöst; ohne Lösung derselben ist aber eine Ansiedelung auf 
breiterer Grundlage unmöglich. Aber namhaftere Erfolge können 
auch auf der Grundlage nicht gesichert werden, auf welcher die 
Ansiedelung heute vorgenommen wird, nämlich auf Grund des 
Kapitalhypothekarkredits, auf der ausschliesslichen Basis des Ka 
pitalsprinzips. Wenn wir in der Zukunft eine grossangelegte, plan- 
mässige, gesunde Ansiedelung betreiben wollen, so müssen wir 
mit dem Kapitalprinzip, als der heute ausschliesslichen Grundlage 
der Colonisation, brechen und muss die Ansiedlungspolitik auf 
eine solche Grundlage gestellt werden, welche, nebst harmonischer 
Pflege der Interessen des Ansiedlers und des Colonisirenden, die Er 
richtung von Ansiedelungen in grossem Masse und die Sicherung 
ihres Bestehens ermöglicht. Diese Grundlage ist das Rentensystem, 
welches in dem. Institut des Rentenhypothekarkredites gesichert 
und auf der Basis des Rentenprinzips aufgebaut ist. Worin die Be 
deutung des Rentensystems im Dienste der ungarischen Ansiede 
lungspolitik besteht, wollen wir im folgenden Abschnitte erörtern. 
b) Die innere Colonisation und das Renten 
system. 
Zur massenhaften Schaffung von mittleren und kleinen Bauein 
wirtschaften im Wege der Ansiedlung bieten sich zwei Modali 
täten: eine staatliche und eine gesellschaftliche; im erteteren Falle 
kauft der Staat grosse Güter auf und parzeilirt entweder diese 
oder — insoferne solche vorhanden sind — seine eigenen Güter 
und überlässt sie in entsprechender Grössenkategorie den Bewer 
bern solcher Ansiedelungsstellen; im zweiten Falle führen die 
Grossgrundbesitzer selbst, auf ihren eigenen Grundbesitzen 
mit staatlicher Mitwirkung oder ohne dieselbe — das Ansiedlungs 
verfahren durch. Eine grössere Sicherheit für den Erfolg ist in 
der staatlichen Ansiedelung gegeben, insoferne wir als Aufgabe 
derselben die Errichtung von neuen politischen Gemeinden be 
trachten, was die administrative und polizeiliche Organisirung der 
Ansiedler voraussetzt, da in diesem Falle der-entscheidende Ein 
fluss auf die Wahl der Ansiedler*, auf die Art und die Bedingungen 
ihrer Ansiedelung in den Händen des Staates liegt. Die Bedeutung 
der privaten Colonisation tritt nicht so sehr in der Organisirung 
von neuen politischen Gemeinden, als mehr darin hervor, dass be 
sitzlose ländliche Arbeiter in geringerer oder grösserer Zahl zu
	        
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