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V. aus Amtszulagen, welche betragen für Schulleiter mit weniger
als 6 Klassen und solche erste Lehrer an Volksschulen mit 3 oder mehr
Lehrkräften jährlich 200 Mark.
Da Anfang des Jahres 1912 in Fichtenau ein dritter Lehrer an
gestellt und damit die Schule mit der Dorfschule auf gleiche Höhe ge
bracht wurde, stellten sich die Lehrergehälter neben freier Wohnung im
Dorfe auf 6110 Mark, in der Kolonie auf 4390 Mark.
Diese Gehälter wurden jedoch nicht allein von der Gemeinde auf
gebracht; denn Unterstützungen hat der Staat, wenn er sich auch erst
in jüngster Zeit bestimmt abgegrenzte Verpflichtungen auferlegt hat,
schon seit langer Zeit der Gemeinde zuteil werden lassen. So sind
neben den Heizmaterialien und später der Holzablösungsrente ans der
Königlichen Forstkasfe, soweit ans den Akten zu ersehen, vom Jahre
1877—83 ein Pensionsznschuß von 72 Mark jährlich und vom Jahre
1888 ab Staatsbeiträge in Gemäßheit des Gesetzes vom 14. 6. 1888
gezahlt worden. Diese Überweisungen machen nach dem Etat von 1894
bereits 800 Mark zuzüglich 260 Mark Stellenzulage für den zweiten
Lehrer aus. Die Beiträge wuchsen mit Einrichtung der neuen Lehrer
stellen, richteten sich aber nach dem Stande des Zentralfonds und der
Finanzkraft der Gemeinde. Eine Regelung der ans der Staatskasse
zu leistenden jährlichen Beiträge zu dem Einkommen der Lehrer und
Lehrerinnen in den Schulverbänden mit 25 oder weniger Schulstellen
fand erst durch das Gesetz vom 26. 5. 1909 statt. Dieses Gesetz be
stimmt im Z 44, daß die Gemeinde mit 25 oder weniger Lehrstellen je
334 Mark als Zuschuß für die Alterszulage erhält, in seinem § 43
setzt es einen weiteren Zuschuß von 135 Mark für den gleichen Ver
wendungszweck für Gemeinden mit 7 oder weniger Lehrerstellen fest.
Für Lehrerinnen würde sich die Zulage auf 86 bezw. 44 Mark stellen.
Zn diesen Zuschüssen kommen noch die Staatsbeiträge in Höhe
von 1120 Mark und ein Ergänzungszuschuß von 1314 Mark auf
Grund der §§ 19—23 des Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. 7.
1906 und des § 53 des Lehrerbesoldungsgesctzes vom 26. 5. 1909.
Gibt der Staat daher augenblicklich den kleinen Gemeinden im
Verhältnis zu den Lasten ganz bedeutende Zuschüsse, so ist dies nur
die geringste Konsequenz der Regierungsauffassung, daß die Schulen
Staatsanstalten sind. Lange genug war die Sorge des Staates für
guten Volksschulunterricht nur sehr mäßig zu nennen, denn sonst hätten
die Zustände, daß ein einziger Lehrer bis über 140 Zöglinge unter
richtete, nicht eintreten dürfen. Ich bin überhaupt der Ansicht, daß der
Staat, der die Schulen Staatsaustalten nennt, die Lehrerstellen mit
Ausnahme des vom Patron, dem Rittergutsbesitzer von Dahlwitz, an
gestellten Küsters besetzt, erst dann die richtigen Schlüffe aus seiner
Wittstock, Entwicklung. 7