Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  127
schränkte  sich  auf  niedere  Arbeiten  im  Kontor  und  Lager  und  auf  Verkaufstätigkeit.
Eine  derartige  Ausbildung,  auf  drei  Jahre  verteilt,  kann  nicht  gerade  rationell  genannt
werden,  und  unsere  jungen  Kaufleute  können  nach  Absolvierung  einer  solchen  Lehrzeit
den  Funktionen  eines  Gehilfen  unmöglich  gerecht  werden.
Man  fragt  nun:  Wie  finden  sich  die  Lehrlinge  später  zurecht,  welche  so  mangelhaft ­
  ausgebildet  sind?
Es  ist  dies  jedenfalls  keine  einfache  Sache  für  sie,  das  beweist  die  Tatsache,  daß
die  jungen  Gehilfen  gewöhnlich  nicht  längere  Zeit  an  einem  Platze  ausharren,  sondern
verhältnismäßig  recht  häufig  wechseln.  Sie  müssen  eben,  was  sie  als  Lehrlinge  nicht
gelernt  haben,  als  Gehilfen  sich  aneignen.  Daß  der  Prinzipal  an  einem  solchen  unzureichenden ­
  Gehilfen  nicht  die  erhoffte  Stütze  findet,  ist  natürlich,  und  so  sind  denn
auch  die  Klagen  über  die  Vorbildung  der  jungen  Kaufleute  allgemein  sehr  lebhaft.
Ich  habe  in  den  übrigen  Ländern  Amschau  gehalten,  um  festzustellen,  wie  man
dort  die  praktische  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  eingerichtet  hat.  Am  einen
Vergleich  zu  haben,  beschränkte  ich  mich  auf  die  Kategorie,  welche  numerisch  die  größte
ist,  nämlich  auf  die  im  Kolonialwarenhandel  tätigen  jungen  Leute.
Ich  fand,  daß  die  Ausbildung  des  österreichischen  jungen  Kaufmanns  der  unsrigen
ziemlich  ähnlich  ist,  d.  h.  man  hat  dort  eine  bestimmte  Lehrzeit  von  etwa  3—4  Jahren
auf  Grund  eines  Lehrvertrages.  In  Frankreich  gibt  es  keine  eigentlichen  Lehrlinge.
Es  besteht  kein  Vertrag,  der  junge  Mann  wird  einfach  in  einem  Landlungshause  untergebracht, ­
  wo  er  sich  allmählich  die  nötigen  Kenntnisse  erwirbt.  Dasselbe  gilt  von  Belgien,
wo  man  mehr  Volontäre  anstellt,  die  ohne  Entgelt  arbeiten  und  in  einem  freieren  Verhältnis ­
  zum  Lehrherrn  stehen.  In  England  werden  die  meisten  jungen  Leute  mit  einem
Anfangsgehalt  angestellt  und  avancieren  nach  ihren  Leistungen.  Eine  bestimmte  Lehrzeit
wird  nicht  ausgemacht.  Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  in  Italien.  In  Rußland  hat
jedes  Geschäft  mehrere  Lehrlinge,  die  eine  Lehrzeit  von  gewöhnlich  4,  zuweilen  auch
5  Jahren  durchzumachen  haben.  In  Schweden  erfolgt  die  Äusbildung  analog  der
unsrigen  in  einer  Lehrzeit  von  2—3  Jahren.  Dieselbe  ist  indeß  besser  geregelt.  In
Norwegen  kennt  man  den  Lehrling  im  deutschen  Sinne  nicht.  Es  werden  junge  Leute
zur  Erledigung  untergeordneter  Arbeiten  in  das  Geschäft  aufgenommen.  Der  Prinzipal
übernimmt  jedoch  keine  Verpflichtung,  für  ihre  Ausbildung  zu  sorgen.  Die  Niederlande ­
  haben  kein  Lehrlingssystem.  Man  bedient  sich  dort  der  Gehilfen,  welche  nicht
besonders  für  das  Geschäft  ausgebildet  werden.  Die  längste  Lehrzeit  hat  Japan,  nämlich
10  Jahre.  Davon  sind  die  drei  ersten  der  Aushilfe  im  persönlichen  Dienste  des  Lehrherrn ­
  gewidmet,  die  weiteren  sieben  Jahre  werden  im  Geschäfte  zugebracht.  Vielfach
üblich  sind  dort  Sparkassen,  in  welchen  der  Lehrherr  zur  späteren  Selbständigmachung
des  Lehrlings  ein  Kapital  ansammelt.
Es  ist  aus  diesen  kurzen  Angaben  zu  ersehen,  daß  auf  diesem  Gebiete  ein  Zustand
starker  Angleichmäßigkeit  besteht.  Die  Lehrlinge  werden  vielfach  als  billige  Arbeitskräfte ­
  benutzt,  die,  da  sie  keine  besonderen  Kenntnisse  mitbringen,  nur  gering  entschädigt
zu  werden  brauchen.  Das  Gemeinsame  und  Charakteristische  des  Lehrverhältnisses  in
den  verschiedenen  Ländern  ist  das  Prinzip,  daß  sich  beide  Teile  auf  eine  Reihe  von
Jahren  gegenseitig  verpflichten.
Wenn  wir  nun  fragen:  Was  braucht  der  junge  Kaufmann  heute  zu  seiner  Ausbildung? ­
  so  müssen  wir  mit  recht  abweichenden  Ansichten  rechnen.
Die  niedrigste  Auffassung  ist  die,  daß,  namentlich  für  den  jungen  Kaufmann  in
kleinen  Städten  und  auf  dem  Lande,  die  Vorbildung  eine  möglichst  geringe  sein  soll,
und  zwar  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  der  besser  Vorgebildete  sich  in  den  kleinen
Verhältnissen  unglücklich  fühlt  und  hinaus  will.  Man  meint,  es  sei  besser,  in  ihm
nicht  erst  das  Streben  nach  etwas  Löherem  zu  wecken.  Diese  kleinliche  Auffassung
tritt  wohl  nur  hie  und  da  hervor,  sie  ist  mir  aber  doch  mehr  als  einmal  begegnet.
            
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