fullscreen : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Interventionisten

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vor  sich.  Der  Liberalismus  überhaupt  in  Religion,  Volkswirtschaft ­
  und  Politik  soll  ausgerottet  und  durch  eine  christliche
Gesellschafts-  und  Wirtschaftsordnung  ersetzt  werden.  Man  setzte
auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaftslehre  ein  und  zwar  mit  der
Arbeiterfrage.
Die  vorgefaßte  Idee,  das  große  Ideal  der  sozialkatholischen
Wirtschaftslehre  ist  die  korporative  Organisation  des  Wirtschaftslebens. ­
  Durch  diese  soll  zunächst  das  große  Problem  der  Sozialversicherung ­
  gelöst  werden.  Im  weiteren  soll  sie  allmählich  die
Beseitigung  der  bestehenden,  individualistischen  Wirtschaftsordnung ­
  bewirken  und  den  christlichen  Staat  der  Zukunft  herbeiführen. ­
  Von  der  Gesetzgebung  des  bestehenden  Staates  verlangen ­
  andererseits  die  Sozialkatholiken  die  Befriedigung  des
Schutzbedürfnisses  der  Arbeiter.  Also  :  korporative  Organisation
des  Wirtschaftslebens  und  Arbeiterschutzgesetzgebung  sind  die  beiden
Hauptgegenstände  der  sozialkatholischen  Wirtschaftslehre.  Dieselben ­
  durchdringen  und  befruchten  sich  gegenseitig.  Nichtsdestoweniger ­
  besteht  zwischen  beiden  ein  latenter  Gegensatz:
die  korporative  Organisation  der  Gewerbe  bezweckt  eine  wesentliche ­
  Umgestaltung  der  Wirtschaftsordnung,  während  die
Arbeiterschutzgesetzgebung  sich  auf  dem  Boden  der  bestehenden
vollzieht.
Dieser  Gegensatz  blieb  lange  unentwickelt.  Nicht  daß  er
nicht  ab  und  zu  zutage  getreten  wäre x )  ;  aber  erst  in  den
90er  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  gelangte  er  dauernd  an
die  Oberfläche.  Es  hing  dies  damit  zusammen,  daß  die  den
bürgerlichen  Kreisen  angehörenden  Anhänger  der  sozialkatholischen ­
  Schule  der  aus  der  Revolution  hervorgegangenen  Staats-0

  Schon  1884  schreibt  z.  B.  Graf  de  Ségur-Lamoignon:  „Was  wir  vertreten ­
  und  vom  Staate  verlangen,  ist  nicht  dessen  administrative  Einmischung,
sondern  dessen  gesetzgeberische  Mitwirkung  in  der  Reglementierung  der  Arbeit,
so  zwar,  daß,  wenn  diese  einmal  feststeht,  die  Arbeiter  wieder  die  Freiheit
haben,  welche  sie  seit  dem  Aufkommen  der  sogenannten  Arbeitsfreiheit  im  Jahre
1791  nicht  mehr  haben.  Was  wir  wollen,  das  sind  auf  der  Gerechtigkeit
fußende  Gesetze,  welche  die  Rechte  und  Pflichten  eines  jeden  so  sicher  stellen,
daß  der  Staat  und  seine  Bureaukratie  nicht  nur  die  Pflicht  nicht  mehr  haben,
sondern  selbst  das  Recht  nicht  mehr  und  das  Bedürfnis,  sich  jeden  Augenblick
in  Fragen  einzumischen,  welche  das  ausschließliche  Gebiet  der  Welt  der  Arbeit
bleiben  und  sich  dem  offiziellen  Eingriff  der  Staatsgewalt  entziehen  müssen.“
de  Ségur-Lamoignon  in:  Association  Catholique,  Jahr  1884,  Bd.  I,  p.  426.
            
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