Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

1.  Das  Geschäft.

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In  größeren  Geschäften  kommt  es  nicht  selten  vor,  daß  der  Geschästsherr  entweder
für  das  ganze  Geschäft  oder  für  einzelne  geschäftliche  Landlungen  einen  Vertreter
braucht,  welcher  selbständig  Anordnungen  treffen  muß.  Für  derartige  Arbeiter  ist
natürlich  eine  Beteiligung  am  Erfolge  des  Geschäftes  in  noch  höherem  Grade  wertvoll. ­
  Dies  gilt  namentlich  von  der  sog.  Prokura.  Durch  die  Anstellung  eines
Prokuristen  bewilligt  der  Geschäftsherr  einem  anderen  einen  so  bedeutenden  Einfluß
auf  den  Gang  des  Geschäftes,  daß  es  von  höchster  Wichtigkeit  ist,  in  der  Wahl  des
Prokuristen  nicht  allein  die  möglichste  Vorsicht  anzuwenden,  sondern  den  Prokuristen
auch  dergestalt  finanziell  an  das  Geschäft  zu  schließen,  daß  er  mit  demselben  Eifer  und
derselben  Lingebung  arbeiten  wird  wie  der  Geschäftsherr  selbst.
Anderseits  hat  der  Gehilfe  eines  kaufmännischen  Geschäftes  die  Pflicht,  das
Geschäft  so  anzusehen,  als  wäre  er  selbst  immerwährend  daran  beteiligt,  und  sich  demselben ­
  ganz  und  voll  zu  widmen.  Freilich  ist  für  ein  derartiges  Verhältnis  zwischen
dem  Geschäftsherrn  und  seinem  Gehilfen  Einsicht  und  Charakter  auf  beiden  Seiten
unumgängliche  Vorbedingung.
Die  geschäftliche  Erfahrung.  Die  geschäftlichen  Erfahrungen  werden  zunächst
durch  den  geschäftlichen  Verkehr  gewonnen;  er  ist  teils  ein  mündlicher,  teils  ein  schriftlicher. ­
  Auf  den  Börsen  und  auch  an  gesellschaftlichen  Vereinigungspunkten  erfährt
der  Kaufmann  in  der  Regel  nur  das,  was  überhaupt  schon  in  die  Kreise  seiner
Konkurrenten  gedrungen  ist.  Es  ist  jedoch  wertvoll  für  den  Geschäftsbetrieb,  wenn
man  diejenigen  Ereignisse,  die  für  das  Geschäft  wichtig  sind,  früher  als  andere  erfährt;
deshalb  reicht  es  nicht  aus,  bloß  durch  das  Benehmen  mit  Geschäftsgcnossen  und
Konkurrenten  seine  Erfahrungen  zu  schöpfen.  Zur  eigenen  Anschauung  und  zu  dem
Verkehr  mit  den  Geschäftsgenossen  müssen  auch  andere  Lilfsmittcl  hinzutreten:  die
Tagesliteratur  und  die  speziell  für  den  einzelnen  Geschäftszweig  bedeutsame  technische  usw.
Literatur.  Manche  wichtige  Geschäftsereignisse  wachsen  langsam  heran,  und  es  ist  in
diesem  Falle  Aufgabe  des  Kaufmannes,  sie  in  diesem  Leranwachsen  zu  beobachten,
um,  che  sie  sich  vollenden,  seine  Vorbereitungen  zur  vorteilhaften  Ausnützung  getroffen
zu  haben.  Die  Berichterstattungen  über  die  geschäftlichen  Vorfälle  einer  längeren  oder
kürzeren  Geschäftsperiode,  welche,  teils  in  Zeitschriften,  teils  anderwärts  vervielfältigt,
geschäftlichen  Aufschluß  geben,  sind  ungeschickterweise  an  bestimmte  Kalenderperioden
geknüpft;  sie  sind  wöchentliche,  monatliche  oder  jährliche  Berichte  und  als  solche  keineswegs ­
  an  die  wirklichen  Geschäftsbegebenheiten  angeknüpft.
Die  Geschäftsbeziehungen.  Geschäftliche  und  Personalbeziehungen  sind  in
der  Regel  verknüpft  und  wirken  häufig  aufeinander  bestimmend  ein.  Wertvoll  für
den  Geschäftsbetrieb  ist  es,  sich  unter  den  Beziehungen,  in  welche  man  mit  anderen
treten  kann,  diejenigen  auszuwählen,  welche  versprechen  dauernd  zu  werden.  Für  die
geschäftlichen  Beziehungen  mit  anderen  boten  ehedem  die  eigenen  Reisen  des  Kaufmanns ­
  Gelegenheit  zur  Anknüpfung.  Leutzutage  bedient  man  sich  hierzu  sog.  Agenten,
welche  selbständige  Geschäftsleute  sind,  aber  für  andere  Geschäftsabschlüsse  vermitteln.
Sie  sind  gewöhnlich  ebenso  zuverlässig  wie  die  Geschäftsreisenden,  welche  früher  und
auch  heute  noch  zu  diesem  Zwecke  ausgeschickt  werden,  haben  aber  vor  den  Geschäftsreisenden ­
  das  voraus,  daß  sie,  weil  sie  stetig  am  Orte  anwesend  sind,  mehr  Gelegenheit ­
  haben,  die  Kaufleute  und  die  geschäftlichen  Verhältnisse  des  Ortes  kennen  zu
lernen  und  die  Verbindung  mit  ihnen  zu  unterhalten.  Zudem  ist  der  Agent  in  der
Regel  weniger  teuer  als  der  Reisende,  weil  er  nur  eine  Provision  bekommt,  wenn
er  Geschäfte  macht,  während  der  Reisende  ununterbrochen  Gehalt  und  Reisespesen
erhält.  Damit  der  Agent  das  Interesse  desjenigen  Geschäftes,  dessen  Agentur  er  hat,
auch  wirklich  im  Auge  behalte,  darf  man  niemand  eine  Agentur  übertragen,  der
möglicherweise  Konkurrent  des  Geschäfts  werden  kann,  oder  der  in  dem  gleichen
Geschäftszweige  schon  ein  anderes  Laus  an  demselben  Platze  vertritt.  Ein  guter
            
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