Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

6.  Friedrich  Lift.  Leben  und  Lehre.
Von  Johannes  Conrad.

Conrad,  Grundriß  zum  Studium  der  politischen  (Ökonomie.  Teil.  H.  Aufl.  Jena,
Gustav  Fischer,  [902.  S.  3^6—350.
Fr.  List  wurde  am  16.  August  1789  in  der  damaligen  freien  Reichsstadt  Reutlingen ­
  in  Württemberg  als  Sohn  eines  Handwerkers  geboren.  Bis  zum  14.  Jahre
besuchte  er  die  lateinische  Schule  seiner  Vaterstadt  und  begann  zunächst  das  Handwerk
in  der  väterlichen  Werkstatt  zu  erlernen.  Da  er  sich  dafür  als  wenig  geeignet  erwies,
wurde  er  zum  Schreiber  bestimmt  und  in  eine  Kanzlei  gegebeit.  Hier  kam  er  schnell
vorwärts,  so  daß  er  eine  Anstellung  ant  Oberamt  in  Tübingen  erhielt,  die  ihn:  die
Möglichkeit  schaffte,  rechts-  und  staatswissenschaftliche  Vorlesungen  an  der  Universität
zu  hören.  Dort  war  der  damalige  Kurator  der  Universität  v.  Wangenheim  auf  ihn
aufmerksam  geworden,  und  als  er  Minister  geworden  war,  zog  er  List  zu  seiner  unmittelbaren ­
  Mitarbeiterschaft  heran.  Beide  vereinigten  ihre  Kräfte,  um  das  verrottete
Beamtentum  in  Württemberg  zu  reformieren.  Als  List  1817  ein  vortreffliches  Gutachten ­
  über  die  Gestaltung  des  staatswiffenschaftlichen  Unterrichts  abgegeben  hatte,  berief
ihn  Wangenheim  als  Professor  der  Staatspraxis  an  die  neugegründete  Fakultät  für
Staatswissenschaften.  Lim  das,  ivas  er  auf  dem  Katheder  lehrte,  in  weitere  Kreise  zu
tragen  und  bei  der  Reform  der  Verwaltung  eine  Stütze  in  weiteren  Kreisen  zu  gewinnen, ­
  gründete  er  1818  eine  besondere  Zeitschrift,  worin  er  die  Zustände  mit  großer
Schärfe  kritisierte  und  sich  dadurch  natürlich  viele  Feinde  zuzog.  Als  er  aus  einer
wissenschaftlichen  Reise  in  Frankfurt  a.  M.  auf  Ersuchen  einer  Anzahl  Kaufleute  und
Fabrikanten  eine  Eingabe  wegen  Aufhebung  der  Binnenzölle  an  die  Bundesversammlung ­
  verfaßte  und  dort  gar  einen  Deutschen  Handels-  und  Gewerbcverein  gründete,
dessen  Leitung  er  übernahm,  wurde  er  von  der  württcmbergischcn  Regierung  zur  Verantwortung ­
  gezogen,  weil  dieses  Auftreten  außerhalb  des  Landes  als  über  die  Kompetenz
eines  Württembergischen  Beamten  hinausgehend  angesehen  wurde.  Er  sah  sich  infolgedessen ­
  zur  Niederlegung  seiner  Professur  veranlaßt  und  hatte  nun  die  Freiheit  gewonnen,
der  Regierung  noch  schärfer  entgegenzutreten.  Die  Rentlingcr  wählten  ihn  zu  ihrem
Abgeordneten  in  die  Ständekammer;  die  Wahl  wurde  aber  von  der  Regierung  annulliert.
Er  wendete  nun  seine  ganze  Kraft  dem  Deutschen  Handels-  und  Gewerbeverein  zu,  um
vor  allem  die  inneren  Zollschranken  nach  dem  Vorbilde  Preußens  durch  den  Tarif  von
1818  auch  in  dem  übrigen  Deutschland  zu  beseitigen.  In  einer  besonderen  Denkschrift
schilderte  er  die  nachteiligen  Folgen,  welche  die  38  Zoll-  und  Mautlinien  für  den
deutschen  Handel  haben  müßten,  welche  die  Waren  von  Hamburg  bis  Österreich  zu
passieren  hätten,  ihn  nach  dieser  Richtung  mehr  wirken  zu  können,  gründete  er  einen
Handelsverein  mit  dem  Sitze  in  Nürnberg  und  ein  Organ  für  den  deutschen  Handelsund ­
  Gewerbestand,  in  dem  er  für  die  Zolleinigung  aller  deutschen  Staaten  eintrat.
Außerdem  übernahm  es  List  persönlich,  bei  den  verschiedenen  Ministerien,  besonders
in  Wien  und  Berlin,  zu  wirken,  aber  zunächst  mit  wenig  Erfolg.  Er  sah  sich  deshalb
bald  von  seinen  Auftraggebern  verlassen,  denen  er  in  der  uneigennützigsten  Weise  seine
ganze  Kraft  gewidmet  hatte.
1820  trat  er  als  Abgeordneter  der  Stadt  Reutlingen  in  die  württcmbergische
Kammer,  wo  er  mit  einer  sehr  scharfen  Petition  gegen  das  dortige  Beamtentum  auftrat ­
  und  Reformvorschläge  machte.  Da  aber  in  der  Kammer  die  Beamten  die  Majorität
besaßen,  so  stimmten  sie  einer  Anklage  des  Iustizministers  zu,  welcher  in  seiner  Eingabe ­
  eine  Verleumdung  der  bestehenden  Staatsverwaltung  und  ein  Staatsverbrechen
sah,  woraufhin  List  1821  aus  der  Kammer  ausgeschlossen  und  vor  Gericht  zur  Ver ­
            
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