Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

preußischen Kultusministers v. Altenstein, daß die hermesia- 
nische Frage eine rein kirchliche sei. 
Schon im Jahre 1836 berichtete eine Schrift des Verlages unter 
dem Titel „Die Hermesianer in Rom oder Fugen zu den 
Acta Romana“ von Edm. Michaelis über die Anwesenheit der 
beiden Professoren Braun und Elvenich in Rom. Sie waren 
nach der päpstlichen Verurteilung der Hermesschen Schriften 
vom 26. September 1835 zur Aufklärung des Papstes am 26. Mai 
1837 angekommen. In einem Briefe am 19. Juli bedeutete ihnen 
aber der Jesuitengeneral Roothaan nach langwierigen vergeblichen 
Verhandlungen über die hermesischen Lehren, daß „kein Grund 
vorhanden sei, warum sie länger in Rom verweilen wollten;“ 
es bleibe bei der Verurteilung. Michaelis verteidigt die beiden 
Abgesandten und die Sache des Hermes, besonders gegen den 
Professor Windischmann in Bonn, der schon im Jahre 1837 gegen 
Hermes mit „Erbärmlichkeiten“ gearbeitet habe. 
In seiner Schrift über Windischmann und sein Kreis (erste Vereins 
schritt für 1916 der Görres-Gesellschaft) vermutet Professor Dr. Dyroff, 
daß es sich bei dem Namen Michaelis um einen Decknamen handele 
und daß es sich verlohne, über die Urheberschaft dieser Schrift genauere 
Untersuchungen anzustellen. Seine Vermutung ist richtig: Michaelis ist 
Professor Dr. Biunde in Trier 13 . 
Der Bachemsche Verlag stand bis zum Jahre 1839 in seinen 
Veröffentlichungen weder in der hermesischen Angelegenheit noch 
im Kirchenstreit auf der Seite Clemens Augusts. Das war damals 
in der gärenden unklaren Zeit ringenden Verständnisses nicht 
so verwunderlich, wie es heute scheint, wo wir die Ereignisse 
im geschichtlichen Lichte betrachten. Tatsächlich befand sich 
Bachem unter den Katholiken nicht in schlechter Gesellschaft. 
Wie sein Geschäftskopiebuch erweist, zählte ein großer Teil des 
Klerus zu der Kundschaft seines Sortimentsgeschäftes und stand 
mit ihm in Briefwechsel. War doch nicht einmal der größte Teil 
des Klerus und sein eigenes Domkapitel auf Seite des Erzbischofs 
zu finden. 
Zu Ende des Jahres 1838 war dann noch bei Bachem die 
Schrift erschienen: „Rationaler und historischer Stand 
punkt zur Beurtheilung des Verhältnisses zwischen 
Staats-Regierungen und dem römischen Stuhle in Be 
ziehung auf gemischte Ehen; mit einem Rückblicke auf die Kölner 
Angelegenheit. Von einem Katholiken“, eine wissenschaftliche
	        
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