Veröffentlichung, die rein theoretisch das Recht der Einwirkung
auf die Ehe von seiten des Staates und der Kirche, die Ehe als
Vertragend ihre sakramentale Eigenschaft, die frühere Gepflogenheitgder|katholischen
Kirche in bezug auf gemischte Ehen, ihre
Gültigkeit u. a. m. erörtert. Die Schrift kommt zu anderen Ergebnissen
wie der römische Stuhl, will aber in dem besonderen
Kölner Fall über den Widerstand Clemens Augusts kein Urteil
fällen.
Gegen Görres’ Athanasius richtete sich das 1838 namenlos
erschienene Sendschreiben der evangelischen Freifrau
Athanasia an den Pater Athanasius in Betreff einiger
von demselben angeregten Bedenken“, dessen Verfasser, wie
schon Paul Vogel festgestellt hat (Beiträge zur Geschichte des
Kölner Kirchenstreites) der evangelische Pfarrer J. R. Lange in
Duisburg war.
Endlich ist noch aus dem Jahre 1838 zu nennen die Broschüre
„Die katholischeKirche innerhalbdesProtestantismus
und ihr Recht, vorzüglich in den gemischten Ehen“ von
dem (evangelischen) Theologieprofessor Dr. K. H. Sack in Bonn,
der dafür eintritt, daß die Kirchenparteien sich gegenseitig
achten statt überreden oder gar sich bekämpfen sollen. (Zu
diesen Werken vgl. Karl Bachem, Josef Bachem, I S. 84, 94 ff.)
In seltsamem Gegensatz zu dieser Haltung seines Verlags
standen die persönlichen Bemühungen Bachems für die Sache
Clemens Augusts. Da er die von der Regierung verbotenen Flugblätter
und Flugschriften von katholischer Seite in seinem Geschäfte
nicht verbreiten durfte, verkaufte er sie in dem Hause
seines Freundes Bartman, der am Heumarkt Nr. 76 eine Weinhandlung
betrieb. Bis zur Beendigung des kirchenpolitischen
Kampfes Ende des Jahres 1840, die einen vollen Sieg der katholischen
Kirche bedeutete, gingen von hier mit dem Wein auch
diese Schriften ins Volk.
Als in den ersten Jahren nach dem Tode des Gründers die
Verlagstätigkeit wieder reger wurde, begann 1824 das Erscheinen
des großen J. Braunschen „Handbuchs der Erdkunde“
besonders für „Gelehrtenschulen“, wovon 1827 und 1833 zwei
fernere Teile herauskamen.
Zur Erdbeschreibung im engeren Sinne muß man wohl auch
das Werkchen,aus dem Jahre 1827 des damaligen Stadtbaumeisters
J. P. Weyer" rechnen, das er im Verein mit dem Appellations