Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

476  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Man  war  also  auf  den  Export  angewiesen;  ein  Export  war  wirtschaftlich  aber  nur
möglich,  wenn  die  Summe  von  Produktions-  und  Transportkosten  unter  dem  Londoner
oder  Livcrpooler  Marktpreis  blieb,  und  war  umso  vorteilhafter,  je  größer  diese  Differenz
war.  Wie  also  auch  dieser  Gesichtspunkt  gebieterisch  auf  eine  möglichste  Einschränkung
an  Betriebskapital  und  Arbeitskraft  und  damit  auf  möglichste  Abkürzung  und  Vereinfachung ­
  aller  Handelsoperationen  hindrängte,  so  verlangte  die  völlige  Abhängigkeit
von  einem  entfernten  ausländischen  Markte  die  weitgehendste  Beweglichkeit,  die  wiederuni
technisch  durch  Verwertung  der  Trockenflüssigkeit  und  juristisch  durch  Durchführung  der
Fungibilität  des  Getreides  sich  erreichen  ließ.
Llnter  diesem  Zwange  einer  eigenartigen  wirtschaftlichen  Lage  einerseits  und  auf
Grund  der  ihm  entsprechenden  vollen  Gestaltungsfreiheit  andererseits  wuchs  auf  geschichtslosem
  Boden  die  Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Gctreidehandels  empor.
Ihre  Eigenart  besteht  in  der  bewundernswerten  Durchführung  jener  beiden  erwähnten
Prinzipien;  sie  beherrschen  gleichmäßig  das  Lagerungswesen,  das  Börsenwesen  und
das  Transportwesen  zu  Wasser  und  zu  Lande,  und  wie  sie  technisch  zu  Neubildungen
geführt  haben,  denen  Europa  nichts  Gleiches  an  die  Seite  setzen  konnte,  so  auch  juristisch
zu  eigenartigen  neuen  Formen,  die  allen  Konstruktionsversuchen  römischer  Rechtsvirtuosen ­
  spotten.  Eben  dadurch,  daß  diese  beiden  eigentümlichen  Prinzipien  sich
einheitlich  durch  alle  einzelnen  Teile  des  amerikanischen  Getreidehandcls  hindurchziehen,
schließen  sich  diese  aber  auch  zu  einem  organisch  geschlossenen  Ganzen  in  viel  höherem
Maße  zusammen,  als  es  bei  dem  europäischen  Getreidehandel  der  Fall  ist.
Fassen  wir  auch  für  den  amerikanischen  Getreidehandel  unsere  Ausführungen
kurz  zusammen,  so  können  wir  sagen,  daß  cs  für  ihn  von  entscheidender  Bedeutung
wurde,  daß  in  Aincrika  —  umgekehrt  wie  in  Europa  —  erst  der  Handel  seine
Organisation  sich  selbst  schuf,  wie  er  größtenteils  auch  die  Getrcideproduktion  erst  ins
Leben  rief;  sie  konnte  daher  der  Eigenart  des  Getreides  voll  angepaßt  werden,  statt
das  Getreide  in  die  bestehende  Organisationsform  zu  fügen,  und  so  erhielt  der  amerikanische
Getreidehandel  seine  beiden  Lauptcharakteristika:  das  technische  Prinzip  des  Transports
und  der  Lagerung  in  loser  Schüttung  und  das  rechtliche  Prinzip  der  Fungibilität.
Die  konsequente  Durchführung  dieser  beiden  in  Wechselwirkung  zueinander
stehenden  Prinzipien  muß  notwendig  eine  neue  und  schroffe  Arbeitsteilung  zur  Folge
haben.  Das  Fungibilitätsprinzip  läßt  dem  Händler  nur  noch  ein  generelles  Interesse
an  der  Ware;  es  beseitigt  fast  völlig  sein  Interesse  an  der  konkreten  Warenpartie  und
löst  damit  die  technische  Sorge  für  die  Ware  vom  Warenbesihe  los.  Das  technische
Prinzip  der  Fortbewegung  und  Aufbewahrung  des  Getreides  in  loser  Schüttung  macht
wiederum  rein-mechanisch  die  Scheidung  nach  den  einzelnen  Eigentümern  schwierig,
kostspielig,  bei  einem  wirtschaftlich  hochentwickelten  Lagerungswesen,  wie  es  das
amerikanische  ist,  vielfach  unmöglich;  es  führt  demnach  gleichzeitig  mit  der  Scheidung
von  Warenpflcge  und  Warenvermittelung  zu  einer  Konzentration  der  Warenpflcge,
Diese  aus  beiden  Prinzipien  resultierenden  Tendenzen  der  Differenzierung  einerseits
und  der  Konzentration  andererseits  sind  im  letzten  Grunde  gleichbedeutend  mit  einer
strengen  Scheidung  zwischen  dem  Technischen  und  Rechtlich  -wirtschaftlichen  im  Getreidehandel. ­

Diese  Scheidung  hat  sich  schon  lange  angebahnt.  Eine  vollständige  Vereinigung
der  kaufmännischen  Vermittelungstätigkeit  und  der  technischen  Warenfürsorge  bestand
nur  so  lange,  als  der  Kaufmann  noch  selbst  seine  Ware  begleitete.  Die  erste  Trennung
trat  ein  mit  der  Verselbständigung  des  Transportwesens  lind  der  gleichzeitig  erfolgender,
Zentralisation  des  Handelsbetriebes,  insbesondere  dem  Auskommen  des  Kommissionsgeschäftes; ­
  nun  ward  für  die  mehr  oder  minder  eng  begrenzte  Dauer  des  Warentransportes ­
  die  Güterfürsorge  innerhalb  gewisser  Beschränkungen  vom  Warenhändler
auf  den  Warentransporteur  delegiert.  Wichtiger  ist  der  weitere  Schritt  zur  Trennung,
            
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