1. Begriff und Arten des Landels.
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1. Der Warenhandel, d. h. der Lande! mit beweglichen Sachgütern. Der
selbe nimmt nicht nur geschichtlich, sondern auch mit Rücksicht auf seine gegenwärtige
und wahrscheinliche künftige Bedeutung in der Volks- und Weltwirtschaft unter den
Landelsarten die erste Stelle ein und ist immer gemeint, wenn man kurzweg von
Lande! spricht.
2. Der Immobilienhandel, also der gewerbsmäßige Ankauf von Grund
stücken oder Läusern zum Zwecke des Wiederverkaufs. Es ist dies ein in der neueren
Zeit hier und da auftauchender Geschäftszweig, der aber voraussichtlich nur eine unter
geordnete volkswirtschaftliche Bedeutung behalten wird. Der Bau von Läufern zum
Verkaufe gehört nicht hierher, wohl aber der Ankauf größerer Landgüter in der Absicht,
sie parzellenweise wiederzuverkaufen.
3. Der Lande! in Wertpapieren (Effekten) im weiteren Sinne, die in zwei
Lanptklassen zerfallen, nämlich Wechsel und ähnliche Wertpapiere von nur kurzer Existenz
dauer, die aber stetig neu produziert und auf den Markt gebracht werden, und solche
Papiere, die eine aus längere Zeit berechnete Kapitalanlage repräsentieren und ihren
Inhabern Zinsen oder Dividenden einbringen oder wenigstens einbringen sollen. Sofern
diese Papiere eigentliche Landclsgegenstände darstellen, nämlich sofern sie gekauft werden
zum Zweck des Wiederverkaufs, sind die Bankiers und Wechsler, die sich mit solchen
Geschäften befassen, ohne Zweifel auch in dem volkswirtschaftlichen Sinne als Kaufleute
anzusehen, ebensowie in ihren Geschäften in Edelmetallen und Geldsorten. In ihrer
Eigenschaft als Kreditvcrmittler aber ist diesen Anternehmern eine besondere Stellung
in der Volkswirtschaft anzuweisen. Denn wenn sich ihre Geschäfte in dieser Richtung
auch aus Kreditnehmen und Kreditgeben zusammensetzen, so wäre es doch nur eine
bildliche und in mancher Linsicht wenig passende Ausdrucksweise, wenn man diese
Operationen als ein Kaufen von Kredit zum Zweck des Wiederverkaufs darstellen
wollte, zumal das eigene Kapital des Unternehmers bei demselben eine große Rolle
mitspielt. — Auch die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht als eine Landels-
operation, sondern als besondere Art der privatwirtschaftlich gewinnbringenden Organi
sationstätigkeit anzusehen.
Wie den Kredit, so schließen wir auch die persönliche Arbeit (abgesehen von der
Sklavenarbeit) von den Gegenständen des eigentlichen Landels aus, so daß zu den
letzteren nur die eigentlichen Sachgüter und andere sachlich dargestellte Werte gerechnet
werden.
In vielen Fällen wird der Übergang eines Guts von dem Produzenten zum
Konsumenten nicht bloß durch einen, sondern durch mehrere selbständige, d. h. auf eigene
Rechnung arbeitende Landelsunternehmer vermittelt. Liernach unterscheidet man zwischen
dem Großhandel und dem Detailhandel: den ersteren vertreten diejenigen Kauf
leute, welche, wenigstens der Regel nach, nicht unmittelbar mit den eigentlichen Konsu
menten in Verbindung stehen, sondern die gekauften Waren an Wiederverkäufer oder
an Gewerbetreibende zu weiterer Verarbeitung absehen; der letztere dagegen hat die
Aufgabe, das Publikum unmittelbar mit allen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen
zu versorgen, die nicht direkt von den Produzenten entnommen werden. Der Groß
handel wird im allgemeinen nur Waren in größeren Quantitäten verkaufen, deren weitere
Teilung den Detaillisten zufällt. Der Detailhandel aber ist in den meisten Fällen
Kleinhandel, d. h. seine einzelnen Geschäfte bewegen sich in kleinen Summen, wie
sie sich nach dem täglichen Bedürfnis des Konsumenten bestimmen, und auch der gesamte
Llmsatz eines Jahres bleibt im Vergleich mit dem eines Großhandlungshauses mäßig.
Doch gibt es auch Detailhandlungen, die sich, sei es hinsichtlich der Durchschnittsgröße
ihrer einzelnen Verkäufe, sei es ihres Jahresumsatzes, mit den meisten Großbetrieben
messen können. Lierher gehören z. B. die großen Juwelenlädcn und andererseits die
bazarartigen Magazine von Kleiderstoffen und Modewaren in den großen Städten,