Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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b  Davis,  a.  a.  0.  S.  20.

schränkt  war  und  die  man  daher  als  Permanent  Societies
bezeiclmete.')
In  diesen  Genossenschaften  ist,  soweit  es  irgend  möglich
ist,  das  Element  des  Zufalls  und  der  Unsicherheit  eliminiert
und  ihre  Existenz  ist  unbegrenzt.  Das  englische  Gesetz  vom
Jahre  1874  gibt  folgende  Definition  für  eine  dauernde
Genossenschaft  (Permanent  Society):  „Es  ist  eine  Gesellschaft,
welche  durch  ihre  Statuten  kein  Datum  oder  ein  besonderes
Resultat  festgesetzt  hat,  nach  deren  Erreichung  die  Genossenschaft ­
  zu  Ende  gehen  soll.“  Eine  derartige  Genossenschaft
sammelt  ein  Kapital  an,  indem  sie  Geschäftsanteile  an  ihre
Mitglieder  ausgibt  und  indem  sie  sowohl  von  Mitgliedern  wie
von  Nichtmitgliedern  Gelder  im  Depot  oder  als  Anleihe  entgegennimmt. ­
  Die  Anteile  können  entweder  sofort  voll  eingezahlt ­
  werden,  oder  der  Empfänger  kann  regelmäßige  Beiträge ­
  für  eine  bestimmte  Reihe  von  Jahren  leisten,  oder  die
Beiträge  können  je  nach  dem  Belieben  des  Mitgliedes  in  unregelmäßigen ­
  Zwischenräumen  entrichtet  werden.  Die  eingezahlten ­
  Beträge  werden  verzinst.  Gewöhnlich  bleiben  die
Zinsen  stehen  und  werden  zum  Kapital  geschlagen;  sie  können
aber  auch  halbjährlich  oder  jährlich  ausgezahlt  werden.  Aus
dem  Vermögen  der  Genossenschaft  werden  den  Mitgliedern
Vorschüsse  gewährt,  die  in  bestimmten  Fristen  durch  kleine
Summen  abzutragen  sind.  Auch  in  dieser  Beziehung  werden
dem  borgenden  Mitglied,  je  nach  seiner  Leistungsfähigkeit  Zugeständnisse ­
  gemacht.  Die  regelmäßigen  Einzahlungen  bestehen ­
  aus  den  Zinsen  und  der  Amortisationsquote.  Um  den
weniger  leistungsfähigen  Mitgliedern  noch  mehr  entgegenzukommen, ­
  wird  auch  wohl  bestimmt,  daß  nur  ein  Teil  des
Vorschusses  zurückzu  zahlen  ist,  während  der  andere  Teil
gegen  eine  bestimmte  Verzinsung  als  dauernde  Anleihe  stehen
bleibt.  Nach  einem  Termin,  der  vorher  festgesetzt  ist,  muß
dieser  zweite  Teil  des  Vorschusses  im  ganzen  zurückerstattet ­
  werden,  wenn  nicht  ein  neuer  Kontrakt  abgeschlossen ­
  wird.
Eine  derartige  Genossenschaft  vollzieht  faktisch  die
Funktion  einer  Bodenkreditbank.  Aul  der  einen  Seite  läßt  sie
            
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