Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

den kann. Wenn die Gattung der Ware nicht durch amtliche
Besschau festgestellt worden ist oder die Deklaration auf Waren
einer zollfreien Gattung gelautet hat, geht seine Haftung sogar
 bis zu einem Zollbetrage nach dem höchsten Erhebungssatze
 des Tarifs (der zur Zeit 40 000 RKM für den deze ~
Reiherfedern der T.Nr. 531 + beträgt!). Die Verpflichtungen
des Begleitscheinnehmers erlöschen erst, wenn das Erledigungsamt
 die vorschriftsmäßige Gestellung des Begleitscheingutes
 bescheinigt hat (§ 46 V.Z.G.).
Im Anschluß an die Annahmeerklärung kat der Begleitscheinnehmer
 Sicherheit für den Zollbetrag zu
l ei sten entweder durch Hinterlegung von Geld oder geldwerten
 Pfändern oder durch Stellung eines Bürgen (§ 45
V.Z.G.). Bekannte sichere Begleitscheinnehmer oder Warenführer
 darf das Ausfertigungsamt von der Pflicht zur Sicherheitsleistung
 entbinden. § 45 billigt diese Erleichterung dem
Wortlaut nach zwar nur dem Warenführer zu, doch ist nach
Auffassung von Rechtslehre und Praxis diese Ausdrucksweise
ungenau. Es ist vielmehr anzunehmen, daß das Gesetz dem
für die Stellung der Sicherheit in erster Linie in Frage
kommenden Begleitsscheinnehmer dieselbe Vergünstigung zukommen
 lassen will. Zu beachten ist aber, daß unter dem
Warenführer hier wie überhaupt im Begleitscheinrecht eine
andere Person zu verstehen ist als d e r Warenführer, der die
Ware von der Grenze zum Eingangsamt gebracht hat. Hierauf
 wird sogleich noch zurückzukommen sein.
Endlich v o 11z i e h t das Ausfertigungsamt den Begleitschein,
 d. h. es setzt Unterschrift und Amtsstempel auf
jedes der beiden vorliegenden Stücke und händigt eines davon
 dem Begleitscheinnehmer aus, der nunmehr das Gut auf
den Weg zum Erledigungsamt setzen darf. Das andere Stück
kommt als Beleg zum Begleitschein-Ausfertigung
 s b u ch, in dem der wesentlichste Inhalt des Begleitscheines
 vermerkt wird. Der Zweck dieser durch das Doppelstück
 belegten Eintragung wird ersichtlich werden, wenn weiter
unten die Maßnahmen des Erledigungsamtes erörtert werden.
Besonders häufige Abweichungen von diesem regelmäßigen
 Verfahren bei dem Ausfertigungsamt sind folgende:
Wenn die „eingehend e" Deklaration unvollständig
 ist, soll schon das Ausfertigungsamt die
eingehende Besschau vornehmen (§ 42, vgl. auch §8 27 V.Z.G.).

68
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.