Full text : Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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tragen.  In  den  maßgebenden  amerikanischen  Finanzkreisen ­
  war  man  anderer  und  sehr  optimistischer
Auffassung.  Einesteils  vertrauten  die  Promotoren  dem
Sachverständnis  ihrer  Anwälte,  die  den  „Charter“  der
neuen  Kompagnie  ausgearbeitet  hatten.  Der  Widerstreit
zwischen  Gesetzgebung  und  Judikatur  müsse  durch  die
Auslegungskunst,  die  sich  der  Erfordernisse  der  ökonomischen. ­
  Neugestaltungen  anzunehmen  hätte,  befriedigend
geklärt  werden.  Sodann  erinnerte  man  sich  daran,  daß  der
General-Bundesanwalt  Knox  bis  zum  Eintritt  in  das  Staatsamt ­
  der  autoritativste  Anwalt  der  Trusts  in  den  Vereinigten
Staaten  gewesen  war;  man  zählte  ihn  zu  den  Intimen
J.  Pierpont  Morgans.  Auch  bei  dem  Präsidenten  konnte
man  eine  Anti-Konsolidierungs-Stimmung  nicht  gut  voraussetzen. ­
  Seine  Worte:  „Wir  sollten,  sofern  es  mit  dem
öffentlichen  Wohl  vereinbar  ist,  die  starken  und  machtvollen ­
  Männer,  auf  denen  der  Erfolg  unserer  geschäftlichen ­
  Unternehmungen  unfehlbar  ruht,  so  viel  als  möglich ­
  ungehindert  lassen“,  wurden  als  respektvolle  Verbeugung ­
  vor  den  Konsorten  des  „Northern  Securities  Co.“-Geschäftes
  betrachtet.  Deutlicher  aber  als  diese  Erwägungen
sprachen  nach  der  Meinung  der  interessierten  Gruppen  die
Ausführungen,  die  der  Präsident  in  seiner  Botschaft  Ende
1901  dem  „zwischenstaatlichen  Handelsgesetze“  widmete,
auf  dessen  Boden  der  Einspruch  des  Gouverneurs  von
Minnesota  stand.  Bei  der  überragenden  Bedeutung  des
Vorganges,  dessen  weitere  Entwicklung  und  dessen  Abschluß ­
  maßgebend  sein  wird  für  eine  der  wichtigsten  prinzipiellen ­
  Fragen  des  Landes,  möchte  ich  an  den  wesentlichsten ­
  Inhalt  der  damaligen  Rooseveltschen  Ausführungen
erinnern:  Im  Jahre  1887  sei  ein  Gesetz  angenommen  worden,
das  den  Verkehr  der  Eisenbahnen  in  den  verschiedenen
Staaten  regeln  sollte,  und  das  unter  dem  Namen  „zwischen ­
            
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