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Aktiengesellschaften werden wie Individuen besteuert.
Nominell werden sie nach ihrem ganzen Kapital besteuert.
Tatsächlich gibt es kaum eine Aktiengesellschaft, der es nicht
gelingt, eine wesentliche Reduktion zu erlangen.
Für das Jahr 1901 wurde das Grundeigentum in
Greater New York auf 3 237 778 261 $ eingeschätzt, das
Personalvermögen einschließlich der Aktiengesellschaften
auf 550 192 612 $.
Grundeigentum und Personalvermögen unterliegen dem
gleichen Steuersatz. Für das Jahr 1901 wurde in Greater
New York eine Steuer von 2,31 Proz. erhoben, das heißt,
2,31 Proz. sollten vom ganzen Vermögen bezahlt werden.
(In Boston, Philadelphia, Pittsburg, Chicago und San Fran
cisco ungefähr l s / 4 Proz.) Wenn man bedenkt, wie schwer
es gegenwärtig ist, Kapitalien sicher anzulegen, so ist bei
richtiger Deklaration eine solche Steuer beinahe gleich
bedeutend mit der Konfiskation eines sehr großen Teils, im
Durchschnitt etwa der Hälfte des Einkommens, wenigstens
in den Fällen, in denen sich das Einkommen, wie bei
Witwen und Waisen, aus dem Zinsgenuß fest angelegter
Kapitalien ergibt. Auch auf Grundeigentum lastet eine
solche Steuer mit ungewöhnlicher Schwere, da sich der
Reinertrag des Grundeigentums drüben selten über 5 bis
5'/-2 Proz. beläuft.
Bestimmte Kapitalsanlagen, wie United States-Bonds,
Staats- und Munizipal-Bonds, sind von jeder Besteuerung frei.
Kein Eigentum darf doppelt besteuert werden. Infolge
dessen wird das Vermögen derer, die ihre Kapitalien in
Aktien von Gesellschaften angelegt haben, nicht besteuert,
da die Aktiengesellschaften selbst besteuert werden. Viele
Zensiten konvertieren deshalb Anfang Januar ihr Vermögen
in Aktien oder in an und für sich steuerfreie Bonds oder
behaupten wenigstens, daß sie dies getan haben, und entgehen