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VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
2) Es war die südlichste der 5 Kerzengießerbuden, 1294 besitzt sie Bruno (0.St.B. ı
217, 5); 1345 heißt es von ihr, als Brunos Kinder sie besitzen: „que hereditata fuit
super ipsos ab antiquo eorum avo‘ (O.St.B. 1345 Martini.), also ein Hinweis über
ihren Großvater Reinfried noch zurück. — Über die wirtschaftliche und soziale Bedeutung
des Besitzes von Marktbuden vgl. meinen ‚„‚Markt von Lübeck‘. — Auch der Besitz von
mehreren ‚alten Wortzinsen‘‘ in Brunos Hand weist auf den Zusammenhang unserer
Warendorp mit den Gründerfamilien.
27) Es war die „elrenestove‘“ an der Obertrave bei der kleinen Petersgrube. — Über die
Badstuben als bevorzugtes Eigentum der alten Familie werde ich später nähere Angaben
machen.
28) Noch 1290, als Reinfried bereits gestorben ist, wird er als Anlieger des Hauses
Mengstraße 16 genannt (O.St.B. I 118, 1); 1310 sein Sohn Bruno (0.St.B. IT 8, b). Als
1347 Brunos Kinder das Haus verkaufen, wird es ausdrücklich als Wohnhaus ihres Vaters
dezeichnet.
%®) Schröder, Hs. Joh.-Quartier Nr. 116. — 1328 wird Hermann de Warendorp als
morans in platea carnificum bezeichnet. Schröder ebenda S. 551. — Über die Identität
dieses Hermann mit dem unseren kann kein Zweifel bestehen; 1333 ist durch Stadtbuch-
eintrag belegt, daß Hermannus de Warendorpe, frater domini Brunonis (also der
unsere) Buden kauft prope bodas ejusdem Hermanni; damit ist aber auf den Eintrag
verwiesen, der Hermann als morans in platea carnificum bezeichnet (Schröder
ebenda S. 550).
30) Vgl. unten Anm. 155.
31) Glasfenster sind für das beginnende 14. Jahrhundert ein seltenes und nur in wohl-
nabenden Bürgerhäusern verwendetes Material. Vgl. M. Heyne, Das deutsche Wohnungs-
wesen, Bd, I, S. 234ff.
3) Über den Zweck dieser durch Glasfenster geschmückten Kelleranlagen mit „Keller-
hals“ — auch ostium genannt — vgl. M. Heynea. a. O. S. 206. — Vgl. auch R. Struck.
Das bürgerliche Wohnhaus in Lübeck, Bd. I, S. 26ff.
33) Schröder, Hs. Jacobi-Quartier S. 321. — 1340 verkauft es sein Sohn Hinrich.
3M) Schröder, Hs. Marien-Quartier S. 139.
35) Schröder, Hs. Johannis-Quartier S. 550. — Es handelt sich um 5 Buden „„An der
Mauer“ zwischen Weber- und Stavenstraße. Das Eckgrundstück Weberstraße — An
der Mauer war bereits 1328 in den Besitz Hermanns gelangt. Schröder, ebenda S. 551.
Die 1333 erworbenen Buden wurden noch im selben Jahre an Hinrich Dartzowe weiter
veräußert, das Eckgrundstück blieb noch weiterhin im Besitz Hermanns, bis es 1340 sein
Sohn Hinrich verkauft, O.St.B. 1340, Michaelis. Hinrich (Hinzeke) Warendorp behielt
sich dabei eine Rente von 2 m. vor, im Wertverhältnis von 5°/,. — Die Geschichte dieses
und des in Anmerkung 33 genannten Grundstücks in der Königstraße ist für die Waren-
dorpsche Familiengeschichte deshalb von Bedeutung, weil sie beide den unzweideutigen
Beweis erbringen, daß unser Hermann auch einen älteren Sohn Hinrich hatte, vermutlich
sein erster Sohn aus erster Ehe. 1332 war dieser Hinrich bereits erwachsen, da er damals
als Vertreter seines Vaters für den Empfang einer Rente aus Nienhagen genannt wird.
Vgl. unten Anm. 96. Er muß von seinen Geschwistern abgeteilt worden sein, spätestens
deim Eingehen der zweiten Ehe seines Vaters. Vielleicht hat er 1340 seine beiden Grund-
stücke verkauft, um ins Ausland zu gehen; vielleicht ist er damals gestorben. Darauf
weist hin, daß der erste Sohn aus Hermanns zweiter Ehe abermals den Namen Hinrich
erhält, offenbar zum Andenken an den kurz vorher verstorbenen oder zum mindesten
nicht mehr anwesenden älteren Hinrich. — Nicht im Widerspruch hierzu steht, daß 1348
ein Hinrich Warendorp das Haus Hundestraße 20 verkauft, das 1315 ein Herman de
Warendorp minor, der Vater des Hinrich, gekauft hatte. (Schröder, Hs. Jacobi-
Quartier, S. 116). Dieser Hermann de Warendorp minor ist nicht mit unserm Hermann