Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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Nicht das Wesen, aber die Form der Trusts hat im 
Lauf der Zeit mannigfachen Wandel erfahren. Ursprünglich 
bezeichnete man mit dem Namen Trust eine Vereinigung 
von industriellen Gesellschaften, bei der die Beteiligten 
ihren Besitz an Aktien der Einzelgesellschaften in die Hand 
von Vertrauensmännern („Trustees“) legten und sich dafür 
eine entsprechende Summe von Trustzertifikaten an dem 
Gesamtunternehmen ausstellen ließen. Der Zweck der 
Vereinigung war immer die tunlichste Verringerung der 
Produktions-, Verwaltungs- und Betriebskosten, die Schaffung 
einer Art von Monopol, die möglichste Ausschließung der 
inländischen Konkurrenz und die selbständige Bestimmung 
der Preise. Der „Standard Oil Trust“ und der „Zucker- 
Trust“ waren dergestalt aufgebaut. Seitdem die Bildung 
solcher Art von Trusts allgemein als ungesetzlich erklärt 
worden war, organisierten sich die Trusts unter dem 
„Korporationsgesetz“. Und das führte innerhalb des abge 
laufenen Dezenniums und hier wieder hauptsächlich inner 
halb der letzten vier Jahre zu einem fabelhaften, fast alle 
Produktionsgebiete umfassenden Anwachsen der neuartigen 
Trustgebilde. Die Judikatur ist ihnen gegenüber beinahe in 
allen Staaten der Union die gleiche geblieben: Auch diese 
Trusts seien der „öffentlichen Wohlfahrt entgegen und un 
gesetzlich“. 
In den Vereinigten Staaten streiten zwei Rechtsan 
schauungen miteinander, die beide eigentlich in der 
Theorie auf der nämlichen Grundlage beruhen, in der 
Praxis aber einander fast ausschließen. Jedem Amerikaner 
gilt es als ein unantastbares Grundrecht, daß die Ausübung 
von Handel und Gewerbe frei sein müsse. Aus diesem 
Grundrecht ergibt sich mit gleicher Schlußsicherheit, daß 
die Gesetzgebung in die Freiheit der gewerblichen Verab 
redung nicht hemmend eingreifen darf, wie daß die gewerb-
	        
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