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nutzen der Prvduktionsmöglichkeiten und dergleichen
nicht mehr statt, dadurch wird Arbeit erspart.
Mit anderen Worten: die Arbeiter erklären, daß auf
einer gewissen Staffel der Kapitalismus der Unterneh
mer überflüssig, ja, schädlich für die Entfaltung der
Arbeitskräfte wird; daß dann eine Vergesellschaftung
der Arbeitsmittel eintreten muß, und daß dadurch die
Arbeit noch ertragreicher wird.
Das ist nun der Kern des heutigen Sozialismus.
Wenn er siegte, so könnte man über die Verwendung
der Ertragssteigerung der Arbeit, welche durch die
Vergesellschaftung kommt, verfügen, wie man will: man
kann die Arbeitszeit herabsetzen und man kann mehr
Waren an die große Menge des Volkes verteilen.
Hier aber kommen wir auf denselben Unsinn, auf
den unsere Vorfahren bei ihrer Rechtsschöpfung kamen.
1 Das Recht kann nur einen vernünftigen Zweck ha
ben, nämlich den, die Gesellschaft vor verbrecherischen
Menschen zu schützen. Wie man den Zweck erreicht, also
etwa, wie man Verbrechen verhütet, wie man Verbre
cher abschreckt, wie man sie unschädlich macht, das ist
nun Sache der folgenden Ueberlegung. Der vernünf
tige Zweck kann immer nur der Schutz der Gesellschaft
sein, alles andere ist nur Mittel.
Der vernünftige Zweck, den die Arbeiter erreichen
wollen, kann immer nur ein angemessenes und menschen
würdiges Leben sein. Wie der Zweck erreicht wird, das
ist Sache der weiteren Ueberlegung. Aber genau, wie
unsere Vorfahren in ihrer Rechtsschöpfung nicht an den