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"Verfahren von Ueber- und Nebenschichten. Datz viele Arbeiter zu
schwach zu irgend einer Beschäftigung im Bergbau sind, ist unrichtig.
Die Beschäftigung erfolgt ihrer körperlichen Verfassung entsprechend,
worauf die Zechen schon aus wirtschaftlichen Gründen bedacht sein
müssen, die Revierbeamten berichten übereinstimmend, datz nach ihren
Wahrnehmungen die Ausländer, wenn sie auch im grasten ganzen nicht
so leistungsfähig wie unsere Arbeiter seien, die ihnen übertragenen
Arbeiten ohne Schädigung ihrer Gesundheit ausführen könnten. Zu
dem sind viele Arbeiten solche, die sonst jugendliche oder jüngere Ar
beiter verrichten.
Sieht man ab von den wenigen Fällen, in denen infolge tatsäch
licher körperlicher Schwäche ein russisch-polnischer Arbeiter der ihm
zugewiesenen Beschäftigung nicht hat nachgehen können Und dann ent
weder in die Heimat zurückbefördert oder in passenderem Industrie
zweig mit Genehmigung der zuständigen Behörden untergebracht ist,
so muh man aus vielen Anlässen zu der Schlußfolgerung kommen, datz
die Untüchtigkeit der Ausländer meistens in einem Nichtkönnen, als
vielmehr in ihrem Charakter begründet ist. Es muh betont werden,
datz ein großer Teil auS minderwertigen Elementen zu bestehen scheint,
die die größte Unlust zu einer geregelten Tätigkeit zeigen, oft von der
Arbeit grundlos fern bleiben und schwer an deutsche Ordnung und
Pünktlichkeit sich gewöhnen wollen. So betragen z. B. die willkürlich
und ohne Krankenschein gefeierten Schichten auf einer Schachtanlage
des Cöln-Neuessener Bergwerksvereins im Monat September 1818
130 bei 50 Arbeitern. Häufig ist es zu Arbeitsverweigerungen und
Unbotmätzigkeiten gekommen, auch läßt Sitte und Lebensart manchmal
viel zu wünschen übrig. Datz diese arbeits- und ordnungsscheuen,
widerspenstigen Elemente mit den zu Gebote stehenden Zwangsmah
regeln angehalten werden, dürste durchaus zweckmäßig und angebracht
sein, da solchen Menschen nur durch Strenge beizukommen ist. Unseres
Erachtens haben die aus so widrigen Verhältnissen kommenden Men
schen alle Ursache, sich hier wohl zu fühlen. Diejenigen, die sich ordent
lich und gesittet aufführen, haben keinen Grund zu Beschwerden.
Die Leute werden genau wie unsere Arbeiter behandelt. Es ist
kein Fall grober Beschimpfung und systematisch schlechter Behandlung
seitens der Beamten und der deutschen Mitarbeiter festgestellt. Mit
geringen Ausnahmen, die sich auch meistens als ungerechtfertigt er
geben haben, sind Klagen fremdländischer Arbeiter über Mißhand
lungen nicht vorgebracht worden. Seitens vieler Zechenverwaltungen
sind die Beamten ausdrücklich angewiesen worden, sich strengstens jeder
Gewalttätigkeit den Ausländern gegenüber zu enthalten. Wenn mit
unter die Behandlung der Ausländer nicht so ausfällt, wie sie es
wünschen, so tragen sie durch ihr ungebührliches Benehmen selbst die
Schuld. Allem Anscheine nach scheint auch in dieser Beziehung in
letzter Zeit eine Besserung eingetreten und sich bereits ein guter