Full text: Die Reichseisenbahnen

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geteilt, daß ein bestimmter, nach dem Anlagekapital berechneter Anteil 
sowohl zur Speisung des Extraordinariums wie zur Abführung an die 
allgemeine Staatskasse dient. Dieser Anteil beträgt für das Extra- 
ordinarium 1,15 % und für die allgemeine Staatskasse 2,10 % des 
statistischen Anlagekapitals. Im Jahre 1913 ergab sich hieraus für das 
Extraordinarium eine Summe von etwa 122 Millionen Jl, für die all 
gemeine Staatskasse von 234 Millionen Jl (Anlage I). 
Der noch verbleibende Restüberschuß von 91 Millionen Jl floß in 
den Ausgleichfonds. Dieser Ausgleichfonds nimmt nach Abzug des 
Schuldendienstes und des Betrages für das Extraordinarium (1,15 %) 
den Restbetrag des Reinüberschusses auf, der nach Abführung der Staats 
rente (2,10% des Anlagekapitals) übrig bleibt.- Vor dem Kriege hatte 
der Ausgleichfonds feinen Höchstbetrag mit fast 400 Millionen Jl er 
reicht. Schon im zweiten Kriegsjahr aber war er aufgezehrt. 
Es ist klar, daß in einem Milliardenetat derartige Rücklagen keine 
genügende Schutzwehr gegen die Schwankungen der Konjunktur bieten. 
Der Fehler liegt eben tiefer: 
Die Verkoppelung einer so riesigen Betriebs 
verwaltung mit dem Staatshaushalt, der nach ganz 
anderen Grundsätzen zu bewirtschaften ist, ist an 
sich ungesund, führt zu einer ständigen Gefährdung des Gleich 
gewichts im Staatshaushalt und zu schweren Hemmnissen für Wirt 
schaftsführung der Betriebsverwaltung. So kam es, daß immer wieder 
notwendige Bauten und Beschaffungen hinter dem Bedürfnis einher 
hinkten. Die Prüfung, namentlich der Bauentwürfe, war eine so ver 
wickelte, daß die Anlagen mitunter bereits veraltet waren, bevor der 
erste Spatenstich geschah, geschweige denn das erste Rad über sie rollte. 
Daß diese Verhältnisse auch zu unwirtschaftlichen, d. h. nicht unbedingt 
erforderlichen Ausgaben führen mußten, bedarf keiner näheren Ausführung. 
Zu diesen finanzwirtschaftlichen Gründen, die dazu führen müssen, 
eine nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führende Betriebsverwal 
tung von der eigentlichen Staatsverwaltung zu trennen, treten andere 
Gründe auf dem Gebiete der Betriebsverwaltung. Schon jetzt sind die 
preußischen Staatsbahnen zu groß, um nach dem bisherigen System 
von einer Stelle aus geleitet werden zu können. Sie kranken 
unter einer zu weit gehenden Zentralisation der Betriebsverwaltung. 
Das preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten, das ja auch die 
Wasserbauverwaltung und die Hochbauverwaltung umfaßt, stellt eine 
Riesenbehörde dar, deren Leitung die Arbeitskraft eines auch hoch 
befähigten Menschen übersteigt. Sie umfaßt zehn Abteilungen, zwei 
Unterstaatssekretäre (außer dem parlamentarischen Unterstaatssekretär 
und den Beigeordneten) und eine Menge Ministerialdirektoren, vortra 
gende Räte, höhere Hilfsarbeiter und Beamte. Der Umfang würde mit 
Quaotz, Reichseisenbahnen. 3
	        
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