Zweiter Teil.
Erstes Kapitel. Der Arbeiter und seine Landerwerbs
möglichkeiten.
^Äir werden nun sehen, inwiefern es vom sozialen und nationalen
Standpunkt ans wichtig ist, daß die Landarbeiter Land erwerben und
bebauen können.
Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatte die Mehrzahl der englischen,
frei im Felde gelegenen Dörfer größere Allmenden, welche als Weiden
und Torfstich dienten. Das Wiesen- und Ackerland war den einzelnen
Bauern zugeteilt, und zwar in Streifen von 10—40 ar; so daß der
einzelne eine große Anzahl dieser Streifen besaß. Alle Ackerstreifen
mußten gleichzeitig gepflügt, gesät und geerntet werden, wobei die
meisten sich gegenseitige Hilfe leisteten.
Der charakteristischste Zug des damaligen Dorflebens war der, daß
die Mehrzahl seiner Bewohner einen Anteil am Lande hatte. Der
landlose Arbeiter, ausschließlich abhängig vom Tagelohn, war die Aus
nahme und nicht die Regel.
Die Güter waren meist viel kleiner als heute, und die Arbeit
wurde aus drei Quellen bestritten:
1. Von den kleineren Harmsr8, welche hauptsächlich auf eigenem
Land arbeiteten und nur ab und zu auf Tagelohn gingen.
2. Von Farm-Dienstleuten, welche mit der Familie des Arbeitgebers
auf gleichem Fuße lebten. Dies waren meist Kinder von Kleinbauern
und Lehnsleuten, die für die Zukunft in die gleiche unabhängige Stellung
einzurücken hofften.
3. Die „Cottagers“ (freie Tagelöhner), welche zur Hauptsache auf
Barlohn angewiesen waren, aber immerhin drei andere Erwerbsquellen
halten: a) Ein kleines Landstück (8vaal1 Holding), unmittelbar mit der
Cottage verbunden oder im Dorsfeld gelegen (ein Gesetz der Königin
Elisabeth befahl, jedem Cottage 120 ar Land beizugeben, in Geltung bis