Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

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Dritter  Teil.

der  Land-Gerichtshof  die  Macht  haben  müßte,  die  entsprechenden  Großpachten ­
  zu  kündigen  und  aufzulösen.
Auch  die  Kostenfrage  hat  man  als  Gegengrund  ins  Feld  geführt.
Wenn  wir  aber  sehen,  daß  im  Jahre  1911  750  Millionen  Mark  an  Pacht
in  England  und  Wales  aufkamen,  so  machen  wirklich  davon  die  Kosten
einer  bescheidenen  Behörde  nicht  viel  aus.  Schon  ihr  bloßes  Vorhandensein ­
  genügt  in  den  meisten  Fällen;  sie  braucht  gar  nicht  so  viel
in  Aktion  zu  treten,  also  auch  keinen  Riesenumfang  anzunehmen.
Schließlich  hat  man  noch  geltend  gemacht,  daß  allen  denjenigen
Farmern  ein  Land-Gerichtshof  höchst  unbequem  werden  würde,  die  aus
irgendeinem  Grunde  besonders  billig  gepachtet  haben.  Wenn  man  jedoch
genauer  hinsieht,  so  zeigt  sich,  daß  diese  angeblich  abnorm  niedrige
Pacht  meistens  ihre  guten  Gründe  hat.  Daraus,  daß  ein  besonders
rühriger  und  intelligenter  Farmer  einen  überdurchschnittlichen  Gewinn
erzielt,  darf  nicht  ohne  weiteres  gefolgert  werden,  daß  er  zu  niedrige
Pacht  zahlt.  Es  wäre  natürlich  nicht  Aufgabe  des  Land-Gerichtshofes,
solchem  Manne  nun  den  Pacht  zu  erhöhen;  ebensowenig  wie  er  dazu
da  wäre,  denjenigen  Pächter,  der  angeblich  zu  hoch  gepachtet  hat,  in
der  Tat  aber  ein  unfähiger  Landwirt  ist,  dauernd  in  feinem  den
Nationalwohlstand  schädigenden  Betriebe  zu  erhalten.  Übrigens  würden
sich  viele  jetzt  angeblich  zu  billigen  Pachten  als  gerecht  fixiert  erweisen,
sobald  die  unabweisliche  Lohnerhöhung  vorgenommen  sein  wird.
            
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