Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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zeit  der  parlamentarischen  Beratung  unterliegenden  Gesetzes
betreffend  die  öffentlichen  Sparkassen  in  Preußen  auch  diese
Geldinstitute  weiterhin  nicht  mehr  in  dem  bisherigen  Umfang
als  Geldgeber  für  die  Kommunen  auftreten  können.  Eine  notwendige ­
  Folge  dieser  Kreditbeschneidung  muß  eine  Verteuerung
des  Kommunalkredits  sein,  da  das  Kreditbedürfnis  der  Kommunen ­
  sich,  solange  die  gegenwärtige,  wirtschaftliche  Entwicklung ­
  Deutschlands  anhält,  auch  in  Zukunft  keineswegs  verringern, ­
  sondern  eher  wachsen  wird.  Daß  die  Mehraufwendungen, ­
  die  die  Kommunen  infolgedessen  für  die  Verzinsung  ihrer
Anleihen  machen  müssen,  von  der  Gesamtheit  der  kommunalen
Steuerzahler  zu  tragen  sind,  wurde  bereits  weiter  oben  erörtert.
Es  fragt  sich  ferner,  ob  nicht  die  Kapitalanlagevorschrift
Idie  privaten  Versicherungsgesellschaften  nötigen  wird,  ihre  Guthaben ­
  bei  den  Banken  stark  zu  verringern,  da  sie  ja  nach
Inkrafttreten  der  Anlagevorschrift  in  den  Staatspapieren  anderweitige ­
  liquide  Mittel  besitzen.  Die  Bankguthaben  beliefen
sich  im  Jahre  1910  bei  148  privaten  Versicherungsgesellschaften
auf  insgesamt  108,9  Millionen  Mark.  Sie  sind  also  keineswegs
unbeträchtlich.  Die  Zurückziehung  der  jetzigen  Summen  aus
den  Kassen  der  Banken  würde  für  diese  eine  zwar  nicht  gefährliche, ­
  imlmerhin  sich  fühlbar  machende  Verringerung  ihrer  Betriebsmittel ­
  bedeuten.  Da  diese  vorzugsweise  dem  Handel,  Gewerbe ­
  und  der  Industrie  zugute  kommen,  so  würden  unter  Umständen ­
  diese  außerordentlich  wichtigen  Zweige  nationaler
Tätigkeit  einen  Teil  der  Folgen  der  Kapitalanlagevorschrift  für
die  Versicherungsgesellschaften  zu  tragen  haben.
Noch  schwerer  wiegt  ein  anderes  Bedenken.  Der  Hypothekarkredit ­
  ist  nicht  Konsumtiv-,  sondern  Produktivkredit.
Wer  eine  Hypothek  auf  sein  Gebäude  nimmt,  tut  dies,  weil
er  das  ihm  auf  diesem  Wege  zufließende  Kapital  zu  einer  den
Hypothekenzinsfuß  übersteigenden  Zinsrate  anzulegen  weiß.
Man  kann  daher  durchaus  mit  Recht  behaupten,  daß  von  den
3 1 / 3  Milliarden  Mark,  die  von  den  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  in  Form  von  Hypothekengeldern  hingegeben  wurden,
der  größte  Teil  dem  Handel  und  der  Industrie  zugute  gekommen ­
  sind.  Die  Änderung  der  Kapitalanlage  entzieht  dem
            
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