Full text: Ueber das Wesen des Geldes

§ 1053- 
i* 
I. Kauf. 
Es ist eine bekanntlich schon von den römischen 
Juristen 1 ) vertretene und noch heute allgemein verbreitete 
Ansicht, daß der Kauf sein Dasein erst dem Gelde ver 
danke oder vor dem Gelde noch kein Kauf, sondern 
nur Tausch bestanden habe. Wie man den Kauf auch 
stets als Umsatz von Ware gegen Geld definiert und 
ihn dem Tausch als einem Umsatz von Ware gegen 
Ware gegenüberstellt 2 3 ). 
Tatsächlich aber hat es Kauf auch schon vor 
allem Geld gegeben. Ich erinnere z. B. nur an die 
Sitte des Frauenkaufs, der wir bereits bei Hirten- oder 
Nomadenvölkern begegnen, und bei welcher der aus 
bedungene Preis nicht in Geld, sondern in so oder so 
x ) Vgl. inbesondere Paulus, Dig. XVIII, i, i. 
3 ) Vgl. z. B. Bechmann, „Der Kauf“, Bd. I (1876), p. 1—4; 
Dernbürg, Pand., Bd. II (1894), p. 252; Oesterr. BGB.
	        
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