Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

der  Zeit  vom  Jahre  1865  bis  zum  Jahre  1903  zwei  deutliche  Perioden
der  Steigerung  durchgemacht  haben,  zwischen  denen  eine  Zeit  relativer ­
  Beständigkeit  liegt.  Die  Löhne  stiegen  einmal  von  1866  bis
1875  fast  ohne  Unterbrechung  von  370  auf  510  M.,  d.  h.  um  ca.
38°/ 0 ,  und  das  andere  Mal  von  1889  bis  1895  um  30,3%,  sie  fielen
zwischen  1875  und  1889  unterteilweise  nicht  geringen  Schwankungen
von  510  auf  495  M.  Zur  Beurteilung  der  Lebenshaltung  der  Arbeiter
müßte  man  die  von  Ort  zu  Ort  wechselnden  Bedürfnisse  und  Lebensmittelpreise ­
  in  Betracht  ziehen,  über  welch  letztere  die  Reichsstatistik
ja  regelmäßig  Veröffentlichungen  bringt.  Es  sei  deshalb  die  Lohnhöhe ­
  in  Beziehung  gesetzt  zu  dem  Preise  eines  Doppelzentners  Weizenmehl ­
  im  Münchener  Großhandel.  Wie  man  sieht,  zeigt  dieser  eine
teilweise  ganz  entgegengesetzte  Richtung,  im  allgemeinen  aber  abnehmende ­
  Tendenz,  das  Steigen  der  Arbeitslöhne  tritt  auf  diese
Weise  noch  deutlicher  in  Erscheinung.  Aber  dieser  Vergleich  ist
nur  ein  Notbehelf  und  kann  nicht  über  den  Mangel  an  Kenntnis  der
wirklich  bestehenden  Verhältnisse  hinweghelfen.  Daß  die  Arbeiterverhältnisse ­
  sich  seit  dem  Bestehen  der  Gewerbeordnung  und  seit
dem  Beginn  der  sozialpolitischen  Ära  wesentlich  gebessert  haben,
bedarf  keiner  weiteren  Erörterung.  Namentlich  in  bezug  auf  die
Arbeitszeit  wird  der  Arbeiter  immer  besser  gestellt.
Um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  betrug  die  Arbeitszeit
14,  ja  15  und  16  Stunden  in  den  Spinnereien,  die  Arbeiter  mußten
ihr  Essen  in  Hast  und  Eile  verzehren  und  führten  kaum  ein  menschenwürdiges ­
  Dasein;  nach  1870  wurde  meist  die  zwölfstündige  Arbeitszeit ­
  eingeführt  —•  aber  noch  1886  mußte  unter  den  Spinnereibesitzern
des  Handelskammerbezirks  M.-Gladbach  eine  förmliche  Vereinbarung ­
  abgeschlossen  werden,  die  eine  länger  als  12  Stunden  währende
Arbeitszeit  nur  ganz  ausnahmsweise  zuließ')  —,  in  Süddeutschland
hatte  man  schon  Ende  der  achtziger  Jahre  die  elfstündige  Arbeitszeit
als  Regel.  Seit  Anfang  der  neunziger  Jahre  scheint  der  Elfstundentag ­
  allgemein  üblich  geworden  zu  sein.  Im  Jahre  1902  erging  nun
eine  Umfrage  des  Reichskanzlers  bei  den  Gewerbeinspektionen,  ob
es  zweckmäßig  und  durchführbar  sei,  die  tägliche  Arbeitszeit  für
Arbeiterinnen  über  16  Jahre  von  11  auf  10  Stunden  herabzusetzen.
Da  eine  derartige  Verkürzung  der  Arbeitszeit  für  die  weiblichen
Arbeiter,  die  vielfach  mit  den  Vorbereitungsarbeiten  betraut  sind,  in
der  Spinnerei  und  Weberei  gleichzeitig  dieselbe  Arbeitszeitverkürzung
für  alle,  auch  die  männlichen,  in  dem  ganzen  Betriebe  beschäftigten

1)  Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  M.-GIadbach  pro  1886,  S.  13.
            
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